Änderung der VgV: Stellungnahme des Bundesrats
Wie wir berichteten steht eine erneute Novelle der Vergabeverordnung (VgV) an: Künftig sollen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge grundsätzlich nur Beschaffungen getätigt werden, die im Hinblick auf die Energieeffizienz das höchste Leistungsniveau aufweisen und zur höchsten Effizienzklasse gehören. Nun hat auch das Plenum des Bundesrats dazu abschließend Stellung bezogen – und fordert ein Zurückrudern.
Sieht der Kabinettsentwurf vor, dass zukünftig die Energieeffizienz im Rahmen des wirtschaftlichsten Angebots als „hoch gewichtiges Zuschlagskriterium“ zu berücksichtigen ist, so fordert der Bundesrat, dies auf “angemessen zu gewichten” zu ändern:
Auszug aus dem Beschluss des Bundesrates (Drs. 345/11):
Die Änderungen stellen klar, dass das Kriterium der Energieeffizienz bei der Entscheidung über den Zuschlag „angemessen“ zu berücksichtigen ist. Dem öffentlichen Auftraggeber verbleibt damit beider Gewichtung der Zuschlagskriterien ausreichend Spielraum, um neben dem Preis auch weitere funktionale und qualitative Anforderungen an das Produkt berücksichtigen zu können.
Den abschließende Beschluss des Bundesratsplenums vom 8.7.2011 (Drs. 345/11), zu dem sich nun wieder das Bundeskabinett positionieren muss, finden Sie hier.