Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zur Umsetzung der RL für Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung
Der Ausschuss Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/81/EG für Vergaben in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung Stellung bezogen.
Der DAV befürwortet die Einfügung der Vorschriften zum von der Richtlinie umfassten Anwendungsbereich in das GWB und die Einführung einer eigenständiger Rechtsverordnung zur Vergabe verteidigungs- und sicherheitsrelevanter Aufträge als “systematisch sinnvoll”.
Im Diplomatendeutsch “bedauert” der DAV, dass die Richtlinie nicht innerhalb der Umsetzungsfrist vollständig umgesetzt werden konnte. Die am 21.08.2009 in Kraft getretenen Richtlinie hätte bis zum 21.08.2011 ins nationales Recht umgesetzt werden müssen. So entstehe mit Ablauf der Umsetzungsfrist Rechtsunsicherheit, da ungewiss sein werde, welche Regelungen der Richtlinie unmittelbar anzuwenden sind.
Die vorgeschlagene neue Systematisierung der Ausnahmetatbestände im GWB sei sinnvoll, da der schon jetzt umfangreiche § 100 Abs. 2 GWB durch die Einfügung weiterer spezifischer Ausnahmetatbestände für Verteidigungsaufträge “noch unübersichtlicher” würde.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
Zum DAV
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist der freiwillige Zusammenschluss der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Der DAV mit derzeit 68.000 Mitgliedern vertritt die Interessen der deutschen Anwaltschaft auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene.