EU-Kommission: Einsetzung einer Expertengruppe zum öffentlichen Auftragswesen
Und wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich – noch einen – Arbeitskreis? Nach einem Beschluss der EU-Kommission vom 3. September (2011/C 291/02) soll eine “Stakeholder-Expertengruppe für das öffentliche Auftragswesen” eingesetzt werden. Gleichzeitig wird der bislang “Beratende Ausschusses für die Öffnung des öffentlichen Auftragswesens”, der 1987 eingesetzt wurde, aufgelöst. Alter Wein in neuen Schläuchen?
Wie die Kommission in ihrem aktuellen Beschluss selbst einräumt, “stellt der durch den Beschluss 87/305/EWG der Kommission vom 26. Mai 1987 zur Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für die Öffnung des öffentlichen Auftragswesens geschaffene Rahmen nicht mehr sicher, dass die Kommission in dem erforderlichen Maße auf technische und praktische Fachkenntnisse zurückgreifen kann, um die Politik zur Vergabe öffentlicher Aufträge so zu gestalten, dass sie den im Wandel stehenden Herausforderungen der Politik der Union im Bereich des öffentlichen Auftragswesens gerecht wird”.
Daher müsse eine neue Expertengruppe für das öffentliche Auftragswesen eingesetzt werden, die gewährleiste, “dass die Kommission im erforderlichen Umfang auf Fachwissen, Erfahrungen und praktische Erkenntnisse zurückgreifen kann, um die neuen Herausforderungen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu bewältigen”. m.a.W.: Die bislang bestehende Expertengruppe ist aus Sicht der Kommission den aktuellen Herausforderungen nicht mehr gewachsen, es braucht eine neue.
Aufgaben
Der Gruppe soll in erster Linie beratende Funktion zukommen. Sie soll “qualitativ hochwertige juristische, wirtschaftliche, technische und/oder praktische Informationen und Fachkenntnisse” für die Kommission bereitstellen, um sie bei der Gestaltung der EU-Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens zu unterstützen. Sie soll insbesondere auch zur den Rechtsetzungsarbeiten auf diesem Gebiet beitragen. Dabei stellt die Kommission in ihrem Beschluss zur Einsetzung der Gruppe vorsorglich klar, dass deren Stellungnahmen nicht bindend für sie sind.
Aber auch Kommunikationsberatung steht auf dem Wunschzettel: Die Gruppe soll sicherstellen, dass die von der EU-Rechtsetzung Betroffenen über deren Inhalt und Auswirkungen korrekt informiert werden.
Gemischte Zusammensetzung
Die neue Gruppe setzt sich aus höchstens 20 Experten zusammen. Entsprechend des heterogenen öffentlichen Marktes soll diese auch abwechslungsreich besetzt werden: Angehörige der Rechtspflege, Berater im öffentlichen Auftragswesen, Vertreter von Wissenschaft und Industrie bzw. Industrieverbänden sowie von öffentlichen Auftraggebern. Dabei soll auch die geografische Herkunft ausgewogen sein. Der Gruppenvorsitz wird durch eine/n Vertreter/-in der Kommissionsdienststellen besetzt.
Am Rande bemerkenswert: Die Kommission betont in ihrem Beschluss, dass eine aktive Beteiligung an den Sitzungen und ihrer Vor- bzw. Nachbereitung gefordert wird. Hat man da etwa schlechte Erfahrungen gemacht?
Bewerbungen
Falls Ihr Interesse geweckt sein sollte: Die Kommission wird in Kürze eine Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen veröffentlichen. Bei Erfolg werden Sie vom Generaldirektor der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen für drei Jahre ernannt. Außer der Erstattung von Reisekosten wird die Tätigkeit allerdings nicht vergütet.