Neue EU-Richtlinien für die Beschaffung von Informationstechnologie

Der Titel dieses Beitrag dürfte Einige aufschrecken lassen, auch, wenn es am Ende wohl keine eigenständige EU-Richtlinie sein wird. Aber tatsächlich hat die EU-Kommission, diesmal allerdings nicht die eigentlich für die öffentliche Beschaffung zustände Generaldirektion (GD) Binnenmarkt und Dienstleistungen, sondern die GD Informationsgesellschaft und Medien, eben dies aktuell auf den Weg gebracht: Sie vergab einen Forschungsauftrag zur Entwicklung von “Richtlinien für die öffentliche Beschaffung betreffend IKT-Systeme”.

Den Zuschlag (TED-Doc Nr. 2011/S 200-325061) erhielt die Europe Economics Research Ltd mit Sitz in England, der Auftragswert beträgt beachtliche 181.500 Euro (ohne USt). Davon umfasst ist die Untersuchung der aktuellen Beschaffungspolitik der EU-Mitgliedsstaaten, sowohl auf regionaler wie kommunale Ebene, und daraus abgeleitet Empfehlungen, was zur Verbesserung in rechtlicher Hinsicht getan werde müsste.

Ausweislich der Bekanntmachung ist ein Ziel des Forschungsauftrags, öffentliche Stellen bei der ITK-Beschaffung “besser zu unterstützen”. Bleibt zu hoffen, dass diese gut gemeinte Absicht nicht am Ende durch noch mehr europäische Regelflut ins Gegenteil verkehrt wird. Interessant: Es soll, wenn es nach Brüssel geht, künftig “die Anbieterabhängigkeit verringert [werden], indem auf Standards Bezug genommen wird”. Spätestens jetzt werden einige, vielleicht ganz zu Recht, aufschrecken.

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