EU-Kommission aktualisiert ihre Arbeitsgrundlage im Bereich des öffentlichen Aufträgswesensen – letzter Stand 2004

Die EU-Kommission, GD Binnenmarkt und Dienstleistungen, hat einen Auftrag zur Aktualisierung und Modernisierung ihrs Berichts über das Fallrecht des Gerichtshofs der Europäischen Union und des Gerichts im Zusammenhang mit dem öffentlichen Beschaffungswesen vergeben. Die Kommission selbst bezeichnet diese, rein interne, Arbeitsgrundlage  als „eines der wichtigsten Arbeitswerkzeuge, die Anwälten für das öffentliche Beschaffungswesen, die in der Direktion C Vergabewesen der Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen beschäftigt sind, zur Verfügung stehen“.

Kaum zu glauben, denn die Aktualisierung um neue Rechtsprechung endet im Jahr 2004. Und trotz der Tatsache, dass die auf dem Bericht fußenden Kommissions-Maßnahmen ein öffentliches Auftragsvolumen von  ca. 1800 Milliarden EUR/ Jahr bzw. im Schnitt 18 % des BIP der Mitgliedsstaaten betreffen, handelt es sich bei dieser Informationssammlung nicht etwa um eine gut strukturierte, durchsuchbare Datenbank – sondern um ein einfaches MS-Word Dokument.

Der Bericht ist Grundlage der EU-Beamten für Durchsetzungsmaßnahmen in den Mitgliedstaaten, etwa betreffend Vertragsverletzungsverfahren, aber auch für die Ausarbeitung politischer Initiativen im Bereich des öffentlichen Auftragswesens. Die erste Version des Berichts wurde intern erstellt. Die laufende Aktualisierung wurde, so die Kommission, „aufgrund der zunehmenden Arbeitsbelastung der für das öffentliche Beschaffungswesen zuständigen Referate ab Dezember 2004 eingestellt“.

Entsprechend muss der Bericht nun um die betreffende Rechtsprechung seit Januar 2005 ergänzt werden. Zudem soll auch die Nutzbarkeit der enthaltenden Informationen erleichtert werden. Dazu will man sich vom derzeitigen MS-Word-Dokument verabschieden und die Informationssammlung „unter Berücksichtigung der derzeitigen Informations- und Kommunikationstechnologien“ in ein neues Format überführen. Angesichts der auf Basis des Berichts gefällten Entscheidungen der Kommissionsmitarbeiter mit unmittelbaren Auswirkungen auf rund 1800 Milliarden EUR öffentliches Auftragsvolumen im Jahr (Quelle EU-Kommission), eine sinnvolle Investition. Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich sich.

Der Auftrag wurde an Houthoff Buruma Coöperatief, Amsterdam, Niederlande, vergeben (TED-Doc. Nr. 2012/S 18-027859 vom 17.01.2012). Eingegangen waren 10 Angebote. Der Gesamtauftragswert beträgt 114 000 EUR netto, wovon bis zu 42 % an Unterauftragnehmer vergeben werden können.

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