Offener Wettbewerb um öffentliche Aufträge weltweit: neue EU-Verordnung soll internationale öffentliche Märkte öffnen – und umgekehrt
Der Markt wird´s schon richten – die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Verbesserung der Geschäftschancen von EU-Unternehmen bei öffentlichen Vergabeverfahren auf internationalen Märkten vorgelegt. Man will die Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte weltweit und einen fairen Zugang europäischer Unternehmen zu diesen Märkten. Die Kommission versteht dies allerdings nicht als Einbahnstraße: Auch umgekehrt will man sicherstellen, dass alle Unternehmen aus Drittländern zu gleichen Bedingungen am öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU teilnehmen können.
1 Billion Euro Beschaffungsvolumen
Die KOM beziffert die Gesamtauftragssumme aller öffentlichen Aufträge weltweit auf 1 Billion EUR. Entsprechend “haben öffentliche Aufträge erhebliche Auswirkungen auf die Welthandelsströme”, so die Kommission. In der EU entfallen bis zu 19 % des BIP auf das öffentliche Auftragswesen.
Ungleichgewicht
Zwar sei der öffentliche Beschaffungsmarkt der EU traditionell sehr offen, umgekehrt treffe dies aber auf die Märkte der europäischen Handelspartner nicht immer zu. So sei weltweit insgesamt nur ein Viertel der Beschaffungsmärkte für den internationalen Wettbewerb geöffnet. Dabei beträfen die von den Handelspartnern der EU angewandten Beschränkungen „Bereiche, in denen die EU hoch wettbewerbsfähig ist, wie z. B. das Baugewerbe, den öffentlichen Verkehr, medizinische Geräte, die Stromerzeugung und die Arzneimittelbranche“, so die Kommission.
EU-Initiative
Die nun von der Kommission vorgelegte Initiative soll die Anreize für die Handelspartner der EU verstärken, ihre öffentlichen Beschaffungsmärkte für Bieter aus der EU zu öffnen. Ziel ist es, dass EU-Unternehmen im Binnenmarkt “in einen fairen Wettbewerb mit Anbietern aus Drittländern treten können”, so die Kommission. Dabei soll insbesondere das Potenzial von KMU an den globalisierten Märkten erhöht werden und damit letztlich Beschäftigung und Innovation in der EU gefördert werden.
Der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier wird dazu in einer Presseerklärung wie folgt zitiert:
“Die Initiative beruht auf unserer Überzeugung, dass eine Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte sowohl auf europäischer Ebene als auch weltweit Vorteile bringt. Wir sind offen für den Wettbewerb und bereit, unseren Markt noch weiter zu öffnen – dies jedoch nur, wenn unsere Unternehmen faire Wettbewerbsbedingungen vorfinden. Die Kommission wird sich weiter dafür einsetzen, europäische Interessen sowie europäische Unternehmen und Arbeitsplätze zu verteidigen.“
Konkret plant die Kommission zu diesem Zweck eine neue EU-Verordnung. Diese umfasst folgende zentrale Aspekte:
1. Bekräftigung der Offenheit des öffentlichen Beschaffungsmarktes der EU.
2. Die Kommission hat die Möglichkeit, den Ausschluss von Angeboten durch öffentliche Auftraggeber der EU bei Aufträgen ab einem Wert von 5 Mio. EUR zu genehmigen, wenn ein erheblicher Anteil des Angebots auf Waren und Dienstleistungen aus Drittländern entfällt, die keinen bestehenden internationalen Vereinbarungen unterliegen.
3. Die KOM kann bei wiederholten, schwerwiegenden Diskriminierungen von europäischen Anbietern in Drittländern den Zugang von Unternehmen aus diesen Ländern zum Markt der EU beschränken, wenn das Drittland nicht bereit ist, Verhandlungen zur Schaffung fairer Marktzugangsbedingungen aufzunehmen. Etwaige restriktive Maßnahmen erfolgen dabei auf gezielte Weise, z. B. durch den Ausschluss von Bietern aus Nicht-EU-Ländern oder durch Preisaufschläge.
4. Im Falle ungewöhnlich niedriger Angebote soll die Transparenz erhöht werden, um einen durch Anbieter aus Nicht-EU-Ländern verursachten unfairen Wettbewerb auf dem europäischen Markt zu bekämpfen.
In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Oktober 2011 forderte der Europäische Rat die Kommission auf, einen Vorschlag für ein EU-Instrument zur Öffnung des öffentlichen Beschaffungswesens vorzulegen. Er betonte dabei, dass Europa in seinen Beziehungen mit den weltweit wichtigsten Volkswirtschaften weiterhin einen freien, fairen und offenen Handel fördern und zugleich nach den Grundsätzen der Gegenseitigkeit und des wechselseitigen Nutzens seine Interessen vertreten wird.
Quelle: EU-Kommission