EU-Kommission: „Volle Umstellung der öffentlichen Beschaffung auf eVergabe bis 2016“
„Es ist Zeit zu handeln”, wird der EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, Michael Barnier, in einer aktuellen Pressemeldung der Kommission zur eVergabe zitiert. Dem kann man nur zustimmen, denn nach den ursprünglichen Plänen der Kommission sollte die eVergabe bis 2010 in der EU in allen Fällen möglich sein und in der Hälfte der Fälle auch tatsächlich vollelektronisch abgewickelt werden. Erreicht sind 5-10 %. Entsprechend der Vorschläge der Kommission zur Novellierung der EU-Vergaberichtlinien soll die Umstellung nun bis 2016 gelingen. Dazu hat sie aktuell eine Reihe unterstützender Maßnahmen angekündigt.
Umstellung der eVergabe bis 2016
Zur Erinnerung: Die Legislativvorschläge zur Modernisierung des öffentlichen Auftragswesens in Europa, die von der Kommission am 20.12.2011 angenommen und veröffentlicht wurden (Vorschlag für eine Richtlinie zum öffentlichen Auftragswesen, ersetzt Richtlinie 2004/18; Vorschlag für eine Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste, ersetzt Richtlinie 2004/17; Vorschlag für die Direktive zu Konzessionen) sehen eine schrittweis Umstellung auf eVergabe in der EU vor:
- Zunächst soll für bestimmte Phasen des Vergabeverfahrens (elektronische Bekanntmachung von Ausschreibungen und elektronische Verfügbarmachung von Ausschreibungsunterlagen) die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel verbindlich vorgeschrieben werden; geschehen soll dies bis Mitte 2014 (dem voraussichtlichen Zeitpunkt der Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie). Ferner sollen zentrale Beschaffungsbehörden – ebenfalls bis Mitte 2014 – vollständig auf die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel umstellen, unter anderem auf eine elektronische Angebotsabgabe.
- Anschließend soll die Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel für alle öffentlichen Auftraggeber und alle Vergabeverfahren verbindlich vorgeschrieben werden; dies soll bis Mitte 2016 (also zwei Jahre nach der voraussichtlichen Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie) geschehen.
- Schließlich sollen detailliertere Vorschriften festgelegt werden, die darauf abstellen, Interoperabilität und Standardisierung der e-Vergabeverfahren zu fördern.
Unterstützende Maßnahmen
Papier ist bekanntlich geduldig, und da es diesmal mit der Umstellung gelingen soll, hat die Kommission aktuell eine Reihe flankierender Maßnahmen vorgestellt, um den Übergang zu unterstützen:
- finanzielle und technische Unterstützung bei der Schaffung der Infrastrukturen für die eVergabe durch EU-Programme und EU-Fördermittel,
- Ermittlung und Weitergabe von “bewährten Praktiken” im Bereich der eVergabe – hier dürfte Deutschland mit seinem Projekt XVergabe Vorreiter sein,
- Monitoring der Einführung der eVergabe und des erzielten Nutzens,
- Information der Marktbeteiligten über Chancen und Nutzen der eVergabe.
Mit gutem Beispiel voran
Außerdem hat die Kommission angekündigt, dass sie selbst bis Mitte 2015 – also bereits ein Jahr vor Ablauf der den Mitgliedstaaten gesetzten Frist – auf eine vollständige elektronische Auftragsvergabe umstellen und ihre eVergabe-Lösungen den Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen wird.
Für Kurzentschlossene: Heute, am 26. Juni, veranstaltet die Kommission in Brüssel eine Konferenz unter dem landauf, landab viel strapazierten Titel “Elektronisches Vergabeverfahren – Herausforderung und Chance”.