EU-Verordnung zur Änderung der EU-Schwellenwerte am 14.12.2013 veröffentlicht
Für Vergabeblog-LeserInnen keine News mehr, denn wie bereits im Oktober von uns – übrigens als erstem Medium überhaupt – mitgeteilt, werden zum neuen Jahr die EU-Schwellenwerte erneut leicht angehoben. Nachdem die EU-Kommission im Dezember den entsprechenden Verordnungsentwurf zur Änderung der Schwellenwerte der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/18/EG verabschiedete, wurde dieser am vergangenen Samstag, den 14.12.2013, im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Ab dem 1.1.2014 gelten damit folgende neuen Schwellenwerte:
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten oder oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarerer Bundeseinrichtungen: 134.000 EUR (alt: 130.000 EUR)
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 207.000 EUR (alt: 200.000 EUR),
- Verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 414.000 EUR (alt: 400.000 EUR)
- Bauaufträge: 5.186.000 EUR (alt: 5.000.000 EUR),
- Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: 414.000 € (alt: 400.000 EUR)
Sie finden die „VERORDNUNG (EU) Nr. 1336/2013 DER KOMMISSION vom 13. Dezember 2013 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG, 2004/18/EG und 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren“ zum kostenloses Abruf im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW).