Verwaltungsabkommen über gemeinsames „Korruptionsregister“ zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein beschlossen

Nach der Verabschiedung der jeweiligen „Korruptionsregistergesetze“ in Hamburg und Schleswig-Holstein wurde das „Verwaltungsabkommen zur Einrichtung des gemeinsamen Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs (Korruptionsregister)“ zwischen beiden Ländern unterzeichnet.

Eine Veröffentlichung in den Gesetz- und Verordnungsblättern ist noch nicht erfolgt, diese ist für Anfang Februar vorgesehen.

Stichpunkte

  • Sitz des Registers: Hamburg (Finanzbehörde)
  • Zentrale Informationsstellen: jeweils in Hamburg und Schleswig-Holstein, die selbständig über Registereinträge entscheiden
  • Fachliche Leitstelle: in Hamburg (Finanzbehörde)
  • IT- Dienstleistungen: durch Dataport AöR (IT-Dienstleister der norddeutschen Bundesländer)
  • Kostenteilung für Entwicklung und Betrieb der IT sowie Fachliche Leitstelle: 50:50
  • Dem Register können weitere Bundesländer beitreten

Das Verwaltungsabkommen und Informationen zum Hamburger „Korruptionsregistergesetz“ finden Sie hier.