Zusammenlegung der fünf Vergabekammern in NRW
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Mit Inkrafttreten der neuen Zuständigkeitsverordnung für Nachprüfungsverfahren erfahren die fünf Vergabekammern in NRW eine Zusammenlegung auf zwei Standorte. Damit erfolgt eine Anpassung an die gestiegene Komplexität im Vergaberecht durch eine Bündelung der Kompetenzen.
Anhängige Verfahren werden durch die Übergangsregelungen der Verordnung automatisch auf die jeweiligen Vergabekammern überführt. Quelle: vergabe.nrw.de
Für den Regierungsbezirk Köln:
Für den Regierungsbezirk Düsseldorf:
Vergabekammer Rheinland
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Fax: 0221 – 147 2889Vergabekammer Rheinland
Spruchkörper Düsseldorf
Am Bonneshof 35
40474 Düsseldorf
Fax: 0211 – 475 3989
Für die Regierungsbezirke Münster, Detmold und Arnsberg:
Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster
Fax: 0251 – 411 2165