BMWi-Gutachten zur Relevanz des Preisrechts liegt vor
Öffentlichen Aufträge unterliegen – ausgenommen Bauleistungen – der Preisverordnung. Die Überwachung der Einhaltung der Preisverordnung obliegt den Preisbehörden der Bundesländer. Verstöße können zur Nichtigkeit der Preisvereinbarung führen, an Stelle des nichtigen Preises tritt der preisrechtlich zulässige. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte ein Gutachten zu Bedeutung und Erforderlichkeit des Preisrechts erstellen lassen. Dieses liegt nun vor.
Die Preisverordung stammt aus dem Jahr 1953. Das Gutachten beleuchtet die Relevanz der Preisverordnung (PreisVO) vor dem Hintergrund der rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen, insbesondere aber nicht nur im Vergaberecht.
Erkenntnisse
Die Gutachter zeigen Defizite bei der Rechtsklarheit sowie der praktischen Anwendung und Beachtung der PreisVO auf und geben Hinweise zu möglichem Änderungs- bzw. Anpassungsbedarf.
Zudem verweist das Gutachten auf die Referenzfunktion des Preisrechtes vor allem im europäischen Beihilferecht, dem kommunalen Abgaberecht (Gebührenberechnung bei Inanspruchnahme von Fremdleistungen) sowie im Zuwendungsbereich (Gewährung von Zuwendungen auf Kostenbasis).
Zukunft des Preisrechts
Die Gutachter stellen klar, dass die PreisVO rechtlich nicht zwingend fortbestehen muss, sondern im Rahmen der politischen Willensbildung auch zur Disposition gestellt werden könnte. Darüber hinaus umfasst das Gutachten eine überblicksartige Darstellung zu Preisrechtsvorschriften bei öffentlichen Aufträgen in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Zum Nachlesen
Sie finden das Gutachten im Mitgliederbereich des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), dort in der Bibliothek. Im Fachausschuss Preisrecht des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW) war das Gutachten Gegenstand vertiefter Erörterungen. Noch kein Mitglied im Deutschen Vergabenetzwerk? Zur Mitgliedschaft geht es hier.
Quelle: Vergabeblog