Stuttgarter Netze: DB legt Beschwerde beim OLG Karlsruhe ein
Die DB Regio AG hat sofortige Beschwerde beim OLG Karlsruhe gegen die Entscheidung der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg vom 17.2.2016 (wir berichteten) eingelegt. Die VK beim Regierungspräsidium Karlsruhe hatte Mitte Februar den Nachprüfungsantrag von DB Regio Baden-Württemberg gegen die Vergabe der Stuttgarter Netze an die beiden Betreiber Go-Ahead und Abellio zurückgewiesen.
Günstige Preise
Nach der Vergabeentscheidung vom 17. November 2015 sollen in dem in drei Lose unterteilten Netz 1 die zur niederländischen Abellio-Gruppe gehörende Abellio Rail Südwest GmbH den Zuschlag für das Los 1 und Go Ahead Verkehrsgesellschaft Deutschland GmbH, die deutsche Tochter des britischen Unternehmens Go-Ahead, den Zuschlag für die Lose 2 und 3 zugeschlagen bekommen. Die Angebote aller sieben Bieter für das besonders lukrative Stuttgarter Netz 1 hatten dabei sehr eng beieinander gelegen. Die angebotenen Preise führten dazu, dass sich der Zuschussbedarf je Zugkilometer gegenüber dem Verkehrsvertrag von 2003 halbierte, für den das Land derzeit 11,69 Euro je Zugkilometer bezahlt.
Auslegungsfrage
Die Bahn habe sich nach eingehender Prüfung der VK-Entscheidung entschlossen, eine gerichtliche Überprüfung zu veranlassen, heißt es in einer Stellungnahme des Konzerns. Man habe in dieser Ausschreibung die günstigsten Angebote abgegeben. Der Ausschluss der Angebote durch das Land Baden-Württemberg sei aufgrund unterschiedlicher Auslegungen der Kalkulationsregeln erfolgt, so die Bahn. Andreas Moschinski-Wald, Vorsitzender der Regionalleitung DB Regio Baden-Württemberg: „Wir werden weiter für die Anerkennung unseres Angebots und den Erhalt unserer mehr als 1.000 Arbeitsplätze kämpfen.“
…oder Auflage?
Nach Ansicht der Vergabekammer hatte sich das Verkehrsministerium Baden-Württemberg zu Recht dafür entschieden, den Milliardenauftrag an die Wettbewerber der Bahn zu vergeben. Die Bahn habe zwar in der Tat das billigste Angebot vorgelegt, aber nach Angaben des Ministeriums eine Auflage bei der Preisgestaltung missachtet. Wie die Stuttgarter Nachrichten wissen wollen, haben „nach früheren Angaben des Ministeriums die Bieter die Auflage erhalten, die Preise pro Zugkilometer im ersten Jahr des Betriebs nicht mehr als zehn Prozent höher zu gestalten als in den Folgejahren. Diese Anforderung hatte die Bahn laut Begründung des Ministeriums nicht erfüllt“.
Minister Hermann erklärte anlässlich der VK-Entscheidung im Februar: „Der Ausschluss des günstigsten Bieters in allen drei Losen war unumgänglich, da er zwingende Anforderungen an die Kalkulation, die für alle Bieter gelten, nicht eingehalten hat. Die klare Entscheidung der Vergabekammer zeigt, dass unsere sehr sorgfältig geprüfte und von verschiedenen Experten bestätigte Auffassung richtig ist.“