DStGB: „Erleichterungen auf Unterschwellenvergaben übertragen!“
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat eine “Darstellung und Bewertung” des neuen Vergaberechts veröffentlicht. Darin fordert er u.a. zeitnah alle für EU-Vergaben geltenden Erleichterungen auf Unterschwellenvergaben zu übertragen.
Sie finden das von Norbert Portz, Beigeordneter beim DStGB für das Vergaberecht und Mitglied im Beirat des Deutschen Vergabenetzwerks (DVNW), verfasste Dokument hier.