Das Preisrecht trauert um Dr. Horst Greiffenhagen
Erst kürzlich habe ich über Vergabeblog den Aufsatz von Dr. Greiffenhagen zum Thema „Über die Befreiung des verkehrsüblichen Preises vom betriebssubjektiven Denken“ besprochen, Vergabeblog.de vom 18/12/2016, Nr. 28271. Beinahe zeitgleich ist Dr. Greiffenhagen im Alter von 82 Jahren verstorben.
Er war bekannt als Herausgeber der Loseblattsammlung „Michaelis/Rhösa, Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen“. Dieses wichtige und allseits anerkannte Werk im Bereich des öffentlichen Preisrechts hat er vor Jahren von Prof. Dr. Michaelis übernommen, der unter dem damaligen verantwortlichen Bundesminister Ludwig Erhard Leiter des diesem direkt zugeordneten Referates „Preispolitik“ war und der die Preisverordnung nach dessen Vorstellungen maßgeblich mitgestaltet hat. Dr. Greiffenhagen hat es sich immer zur Aufgabe gemacht, diesen Gedanken aufrecht zu erhalten.
Zu seiner aktiven Zeit war Dr. Greiffenhagen als Syndikus in der Industrie und zeitweilig in einer internationalen Auftraggeberorganisation tätig. Er war ehrenamtlicher Beisitzer bei den Vergabekammern des Bundes und förderndes Mitglied des „Bundesverbandes der Preisprüfer- und Wirtschaftssachverständigen e.V.“.
Daneben hat er auch mehrere bemerkenswerte Aufsätze zu aktuellen Themen und Problemen im öffentlichen Preisrecht geschrieben – die wichtigsten davon sind:
· Mai 2013: Die Erweiterungsfähigkeit des geltenden öffentlichen Preisrechts – Eine Erwiderung zum Aufsatz von Brüning, in: Vergaberecht 2012, S. 833 ff.
· August 2013: Gegen die „Flucht aus dem Preisrecht“ im Kommunalbereich – zugleich ein Beitrag zu § 2 Abs. 4 Nr. 1 VO PR Nr. 30/53 –
· Juni 2014: Programmatische Überlegungen zu einer möglichen Reform der Preisverordnung für öffentliche Aufträge
· September 2015: Potenzieller Wettbewerb und Marktpreisbildung – Anmerkung zum Urteil des LG Bonn vom 18.12.2013 – 1 O 465/12 –
· November 2016: Über die „Befreiung“ des verkehrsüblichen Preises (§ 4 Abs. 1 VO PR Nr. 30/53) vom betriebssubjektiven Denken – Anmerkungen zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. April 2016 – 8 C 2.15 – zur Marktpreisbildung bei öffentlichen Aufträgen
Alle diese Aufsätze sind auf der Internetseite des Bundesverbandes der Preisprüfer und Wirtschaftssachverständigen e.V. veröffentlicht und können hier nachgelesen werden. Obwohl Dr. Greiffenhagen aufgrund seiner Fördermitgliedschaft eine gewisse Nähe zu den Preisprüfern hatte, war für ihn doch am wichtigsten, das Preisrecht im Sinne von Ludwig Erhard – vor allem mit dem unbedingten Marktpreisvorrang – zu interpretieren. Das zeigte sich sehr deutlich in seiner letzten Veröffentlichung und auch daran, dass er das klagende Unternehmen auf dem Gang zum Bundesverwaltungsgericht mit Erfolg beraten hatte.
Ich erinnere mich noch sehr gut an viele persönliche Gespräche in seinem Wohnhaus in Überlingen am Bodensee und war beeindruckt von seinem bis zuletzt wachen Geist. Wir haben einen Motor des Preisrechts verloren und er wird uns sicherlich fehlen.