EU-Kommission kündigt Einstellung des EEE-Onlinedienstes an
Die Europäische Kommission hat angekündigt, den im letzten Jahr gestarteten elektronischen Onlinedienst zur Erstellung einer elektronischen Eignungserklärung (EEE) durch öffentlichen Auftraggeber und Bieter nach dem 18. April 2019 einzustellen. Dieser sei lediglich für eine Übergangsphase gedacht gewesen, bis das volle Potenzial der EEE durch die Eingliederung in die nationalen eProcurement-System ausgeschöpft wird.
Eingliederung der EEE in die nationalen Systeme geplant
Die Erstellung der EEE soll künftig über entsprechende nationale Dienste erfolgen. Zurzeit verfügen (nur) die Mitgliedstaaten Dänemark, Finnland, Niederlande und Slowenien über solche nationalen Dienste. In zwei Dritteln der Mitgliedstaaten ist die Integration der EEE in die nationalen IT-Systeme für die Präqualifizierung indes geplant. Zukünftig will sich die Kommission deshalb auf die weitere Eingliederung der EEE in die nationalen Systeme konzentrieren.
Bericht der EU-Kommission über Nutzung der EEE
Am 17. Mai 2017 hatte die Kommission ihren Bericht über die Überprüfung der praktischen Anwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) vorgelegt. Darin geht die Kommission auf die Akzeptanz und die Anwendung der EEE in den Mitgliedstaaten ein. Sie weist auf die bisher eingeschränkten tatsächlichen Erfahrungen mit der EEE hin, die im Wesentlichen daraus resultierten, dass eine Umsetzung der Vergaberichtlinien aus 2014 noch nicht, bzw. erst kürzlich in einigen Mitgliedstaaten erfolgte und auch die Anzahl der EU-weiten Vergabeverfahren gering sei. So haben 22 Mitgliedstaaten begonnen, die EEE zu nutzen, während 6 Mitgliedstaaten angegeben haben, dies sei nicht der Fall.
Unterschiedliche Handhabung in den Mitgliedstaaten
Bei der Einschätzung der EEE gibt es in den Mitgliedstaaten signifikante Unterschiede. Einerseits wird von positiven Erfahrungen berichtet, andererseits auch auf Probleme bei der Umsetzung hingewiesen. Unterhalb der EU-Schwellen beab-sichtigen danach 61 % der Mitgliedstaaten nicht, die EEE zu nutzen. Zum erwarteten und geschätzten Nutzen der Einführung der EEE haben lediglich zwei Mitgliedstaaten eine quantitative Einschätzung der Auswirkungen auf Unternehmen vorgenommen. Dänemark und Kroatien berichten von erheblichen Einsparungen der Unternehmen in Bezug auf Nachweise im Rahmen der Vorbereitung von Angeboten. Die Einsparungen für die öffentliche Hand wurden noch in keinem Mitgliedstaat untersucht.
Den elektronischen Online-Dienst zum Ausfüllen der EEE finden Sie derzeit noch hier unter diesem Link.
Quelle: EU-Kommission