Hamburg: Ab 1.10. gilt die UVgO

Die Freie Hansestadt Hamburg ist das erste Bundesland, das die neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anwenden und ins Landesrecht übernehmen wird. Ab 1. Oktober tritt die UVgO dort in Kraft.
Wie hier bereits berichtet, wurde das neue Hamburgische Vergabegesetz am 18.07.2017 verabschiedet und am 28.07.2017 im Gesetzblatt (HmbGVBl. Nr. 23) verkündet. Es sieht in § 2a Abs. 1 S. 1 für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der  EU-Schwellenwerte die Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in der Fassung vom 2. Februar 2017 (BAnz. AT 07.02.2017 B1 bzw. 08.02.2017 B1) in der jeweils geltenden Fassung vor (siehe Link).
Das Gesetz tritt am ersten Tage des dritten auf die Verkündung folgenden Monats, mithin am 01.10.2017, in Kraft. Die UVgo ersetzt die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL).


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