Schleswig-Holstein: Wertgrenzen gelten bis 01.10.2018

Die  derzeitig geltenden Wertgrenzenregelungen in Schleswig-Holstein (§ 9 der Schleswig-Holsteinischen Vergabeverordnung (SHVgVO)) werden verlängert und gelten unverändert fort. Die Verlängerung gilt allerdings zunächst nur bis zum 01.10.2018, da an diesem Tag die SHVgVO außer Kraft tritt.

(Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein)