NRW: Anhörung zur Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetzes
Am 10. Januar haben sich der Rechtsausschuss sowie der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Sachverständigenanhörungen mit dem „Entfesselungspaket I“ der schwarz-gelben Landesregierung befasst. Diese hatte die angekündigte Neufassung des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG NRW (siehe dazu Vergabeblog.de vom 29/09/2017, Nr. 33225) Mitte November in den Landtag eingebracht. Die Verabschiedung soll noch im Frühjahr 2018 erfolgen.
Am 18. Dezember hatte dazu bereits eine gemeinsame Sachverständigenanhörung der Ausschüsse für Wirtschaft, Energie und Landesplanung sowie für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen stattgefunden.
TVgG war Hemmschuh
Hintergrund der neuerlichen Novelle: Das alte Tariftreue- und Vergabegesetz habe sich als Wettbewerbshemmnis erwiesen und bringe einen enormen Mehraufwand sowohl für Vergabestellen als auch für Unternehmen mit sich, sodass sich die Zahl der Teilnehmer an Ausschreibungen z.T. signifikant verringert habe, heißt es in der Entwurfsbegründung.
Das überarbeitete TVgG verpflichtet u.a. die öffentlichen Auftraggeber , die Tariftreue und die Einhaltung des Mindestlohns zu (be-)achten und dies durch vertragliche Vereinbarungen mit den beauftragten Unternehmen sicherzustellen. Durch die Vereinheitlichung der Schwellenwerte und den Wegfall von Regelungen werde das neue TVgG NRW sowohl für Vergabestellen als auch für Unternehmen vereinfacht, entbürokratisiert und anwenderfreundlicher sowie rechtssicherer gestaltet. Überschneidungen mit den nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) zuständigen Behörden zur Prüfung des Mindestlohns sollen beseitigt werden.
Zahlreiche Regelungen fallen weg
Ferner sollen die Schwellenwerte des bisherigen TVgG NRW mit dem allgemeinen Vergaberecht harmonisiert und in Einklang gebracht werden. Das sog. “Bestbieterprinzip” soll aufgegeben werden. Ebenso sollen zahlreiche Regelungen im Tariftreue- und Vergabegesetz entfallen, so u.a. die Verpflichtungserklärungen zu Subunternehmern, zur Frauenförderung sowie zur Einhaltung internationaler Mindeststandards (ILO) zur Verhinderung von Kinder- und Zwangsarbeit. Auch Regelungen zur Berücksichtigung des Umweltschutzes und der Energieeffizienz, zur Beachtung von Mindestanforderungen der Internationalen Arbeitsorganisation an die Arbeitsbedingungen sollen entfallen
Die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns und zur Tariftreue gilt dagegen wie bisher für sämtliche Nachunternehmen des beauftragten Unternehmens. Schließlich soll die bisherige Servicestelle für Fragen zum TVgG NRW abgeschafft werden.
Der Gesetzentwurf ist als Artikel 2 im Entwurf des Gesetzes zum Abbau unnötiger und belastender Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen – (sog. “Entfesselungspaket I“) enthalten. Mit der neuerlichen Änderung soll das nordrhein-westfälische Vergaberecht weiter vereinfacht und auf wenige Regelungen reduziert werden. Zum Gesetzentwurf geht es hier.
Quellen: Landtag NRW, Auftragsberatungszentrum Bayern e.V.