DVA: Änderungen der VOB/A nur im 1. Abschnitt!

Am 13.11.2018 tagte der Vorstand des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA). Dem Vergabeblog liegen bereits erste Hinweise zu den Ergebnissen der Tagung vor. Danach darf mit folgenden Änderungen gerechnet werden: 

Änderungen im 1. Abschnitt der VOB/A

Die Neuregelungen des 1. Abschnitts sollen voraussichtlich ab Anfang 2019 gelten. Zunächst aber muss die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen. Als wesentliche Änderungen stehen Änderungen der Wertgrenzen zu erwarten: Nach den uns vorliegenden Informationen ist eine Erhöhungen der Wertgrenzen alleine für Wohnungsbauvorhaben (weite Auslegung) im Baubereich geplant. Eine Beschränkter Ausschreibung wäre dann ohne weitere qualitative Voraussetzungen bis zu einem geschätzten Auftragswert von 1 Million EUR statthafte Vergabeverfahrensart. Die Wertgrenze für Freihändige Vergaben soll für solche Bauleistungen auf 100.000 EUR angehoben werden.

Als weitere Änderungen des Abschnitt 1 soll zudem insbesondere die Gleichstellung der Öffentlichen Ausschreibung und der Beschränkten Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb erfolgen, die Möglichkeit eines Direktauftrages bis zu einem Auftragswert von 3.000 EUR geschaffen werden und die Möglichkeiten der Nachforderung angepasst werden.

Der 2. Abschnitt (VOB/A-EU) und 3. Abschnitt (VOB/A-VS) sollen jedoch zunächst unverändert bleiben. Eine Überarbeitung soll für Mitte 2019 geplant sein.

Der Vorstand des DVA hat der vom Hauptausschuss erarbeiteten Neufassung der VOB/A, 1. Abschnitt, zugestimmt. Die Novelle der VOB/A, zweiter und dritter Abschnitt, wurde jedoch abgelehnt.

Hinweis der Redaktion
Mit dem Bau-Vergabetag veranstaltet das DVNW das Event des Jahres zur Vergabe von Bau-, Planungs- und Projektsteuerungsleistungen. Im Jahr 2019 bereits zum dritten Mal. Weitere Informationen sowie Anmeldemöglichkeiten finden Sie auf www.bau-vergabetag.de/.