Aufhebung der Maut-Vergabe ist nach Auffassung des BMVI rechtmäßig
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vertritt die Auffassung, „dass die Aufhebung des Vergabeverfahrens Lkw-Maut rechtmäßig ist und die Bieter deshalb keinen Anspruch auf Entschädigung haben“. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/8794) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/8289) hervor.
Quelle: Heute im Bundestag (hib/HAU)