Innovationspartnerschaft zur Entwicklung und Beschaffung eines elektrischen Lösch- und Hilfefahrzeugs – Ein Interview mit der Berliner Feuerwehr

Michael BärBereits im September 2018 führte der Vergabeblog ein Interview mit Michael Bär von der Berliner Feuerwehr (siehe hier). Ein gutes halbes Jahr nach Vertragsbeginn steht Herr Bär erneut zum Fortschritt dieses spannenden Projekts Rede und Antwort. 

Die Berliner Feuerwehr ist im Herbst 2018 mit der Firma Rosenbauer Deutschland eine Innvotionspartnerschaft zur Entwicklung eines elektrischen Lösch- und Hilfefahrzeugs eingegangen. Ein gutes halbes Jahr nach Vertragsbeginn stand Herr Bär, der seit 2012 die Vergabestelle der Berliner Feuerwehr führt, unter Beteiligung seines Kollegen Herrn Klink, verantwortlich für den Fachbereich Fahrzeuge und Geräte, dankenswert wieder für ein Interview zur Verfügung.

Vergabeblog: Sehr geehrter Herr Bär, die Berliner Feuerwehr konnte im Herbst letzten Jahres erfolgreich eine Innovationspartnerschaft zur Entwicklung eines elektrischen Lösch- und Hilfefahrzeugs eingehen.
Bitte fassen Sie das Ergebnis einmal zusammen.

Michael Bär: Die Berliner Feuerwehr hat erstmalig in der Geschichte und Existenz der Zentralen Vergabestelle das Verfahren der Innovationspartnerschaft erfolgreich angewandt. Ich und meine Mitarbeiter wurden auf Foren, Workshops und Kongressen von vielen Vergabestellen angesprochen und man war auf das Ergebnis sehr gespannt. Aus heutiger Sicht kann ich einschätzen, dass die Durchführung dieses Verfahrens ein Erfolg war und eine gute Möglichkeit für den öffentlichen Auftraggeber ist, um auf innovative Entwicklungen der Industrie selbst Einfluss zu nehmen.

Vergabeblog: Ist die Berliner Feuerwehr mit dem Ausgang des Vergabeverfahrens zufrieden? Wenn Sie Aufwand und Ergebnis ins Verhältnis setzen, sind Sie mit dem Ergebnis zufrieden?

Michael Bär: Die Frage, ob die Berliner Feuerwehr mit dem Ausgang des Verfahrens zufrieden ist, kann man eindeutig mit „Ja“ beantworten. Sicher war der Aufwand im Vergleich zu den gängigen Vergabeverfahren höher, wenn man jedoch öfter davon Gebrauch macht – und das hat die Berliner Feuerwehr auch zukünftig vor –, dann ergibt sich mit der Zeit auch eine gewisse Routine und somit wird man in der Durchführung dieses Verfahrens auch effizienter. Im Übrigen hat sich die Zentrale Vergabestelle der Berliner Feuerwehr am Anfang des Verfahrens entschieden, die Innovationspartnerschaft mit Hilfe eines Verhandlungsverfahrens durchzuführen.

Vergabeblog: Sie würden die Innovationspartnerschaft auch anderen Auftraggebern empfehlen?

Michael Bär: In Fortsetzung des Gedankens aus Frage 2 hat sich das Verhandlungsverfahren dahingehend bewährt, dass man im ersten Schritt nicht nur den Markt abfragt, um festzustellen, wer an der Mitarbeit zu einem definierten Produkt interessiert wäre, sondern diesen Schritt auch gleich mit der Prüfung der Eignung der Interessenten verbindet. Im zweiten Schritt kommt es zu Vertragsverhandlungen, in deren Ergebnis ein Kontrakt entsteht, der das Risiko beider Seiten überschaubar macht und in dem die jeweiligen finanziellen Beteiligungen festgeschrieben werden.

Vergabeblog: Haben Sie eine Erklärung, warum die Innovationspartnerschaft so selten zum Einsatz kommt?

Michael Bär: Ich kann mir schon vorstellen, dass sich der öffentliche Auftraggeber scheut, eine Innovationspartnerschaft einzugehen, weil er nicht so genau weiß, was für Lösungen der Marktbietet. Will ich eine Innovationspartnerschaft eingehen, muss ich mir als öffentlicher Auftraggeber vorab überlegen, welche Ansprüche ich an ein bestimmtes Produkt habe, damit ich die  Maßnahme für mich bestmöglich realisieren kann. Dazu muss ich eine allgemeine und funktionale Leistungsbeschreibung fertigen und diese dann im o. g. ersten Schritt des Verfahrens veröffentlichen. Jedem muss außerdem klar sein, dass eine neue Produktentwicklung teurer ist als die bisherigen von der Industrie angebotenen Produkte, ohne dass man dafür von den Finanzbehörden der Länder und Kommunen zusätzlich Mittel erhält. Letzteres hat sich nach vielen Jahren dahingehend positiv geändert, dass in jedem Bundesland eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten angeboten wird, die man nur nutzen muss. Daraus ergibt sich dann aber ein weiteres Problem: Beim Einsatz von Fördermitteln gibt es u. a. auch die Bedingung, dass diese Fördermittel nachweislich nur mittels der Durchführung von Vergabeverfahren ausgebbar sind. Kommt es bei der Kontrolle des Einsatzes der Fördermittel ohne die Durchführung von Vergabeverfahren oder grobe Fehler in der Durchführung dieser, dann droht die Rückzahlung der Mittel – auch Jahre später noch.

Vergabeblog: In welcher Phase befindet sich das Entwicklungsprojekt jetzt und wann wird das neue Löschfahrzeug voraussichtlich in den Einsatz gebracht?

Michael Bär: Das Projekt befindet sich momentan in der Entwicklungsphase. Derzeit werden die Ergebnisse des umfangreichen Monitorings analysiert und ausgewertet. Die Erkenntnisse werden in den nächsten Monaten in die Entwicklung der einzelnen Baugruppen einfließen. Anschließend werden Prototypen dieser Baugruppen gefertigt und ausgiebigen Systemtests unterzogen. Der Projektplan sieht vor, dass das Projektfahrzeug Anfang 2021 den Einsatzdienst aufnimmt und im realen Einsatzgeschehen getestet wird.

Vergabeblog: Der Vertrag wurde mit nur einem Partner geschlossen, d.h. es gibt keinen zweiten Partner, der eine gewisse Ausfallversicherung für den Fall des Scheiterns der Zusammenarbeit liefert? Vor dem Hintergrund des Vergabeergebnisses ist dies aber ein akzeptabler Zustand für die Berliner Feuerwehr?

Michael Bär: Das Projektfahrzeug wurde im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergeben. Hierzu gehört, dass das Vorhaben weit gestreut und potentielle Unternehmen direkt eingeladen wurden, sich an der Vergabe zu beteiligen. Im Rahmen der Markterkundung hat sich schon im Vorfeld abgezeichnet, dass es schwierig werden wird, mehrere bzw. auch nur einen geeigneten Partner zu finden, weil es keine Unternehmen gab, die Erfahrungen mit vergleichbaren Fahrzeugen hatten. Das war auch der Grund, warum wir uns bewusst für die Innovationspartnerschaft entschieden haben. Hier konnten wir unsere Anforderungen dem Markt präsentieren, ohne auf eine technische Umsetzbarkeit mit verfügbaren Produkten achten zu müssen. Der Prozess der Innovationpartnerschaft hat es möglich gemacht, über diese Anforderungen mit den potenziellen Interessenten zu diskutieren und zu verhandeln. Das Ergebnis war eine Leistungsbeschreibung für ein innovatives Fahrzeugkonzept, welches derzeit noch nicht auf dem Markt verfügbar ist. Für die Entwicklung und die Fertigung des Projektfahrzeuges konnten wir einen Partner gewinnen, dem wir eine erfolgreiche Umsetzung auch zutrauen.

Vergabeblog: Aus welchem Grund gab es keine weiteren Partner auf Auftraggeberseite, um Risiken zu minimieren und Kostenvorteile zu generieren?

Michael Bär: Leider hat sich nur ein Partner gefunden, der die mit einem Risiko (auch für das eigene Unternehmen) behaftete Herausforderung angenommen hat.

Vergabeblog: Haben Sie vertraglich entsprechende Vorkehrungen getroffen, dass im Falle eines Scheiterns der gemeinsamen Entwicklung nicht die Berliner Feuerwehr unverhältnismäßig die Lasten trägt?

Michael Bär: Ja, hier wurden vertragliche Vorkehrungen getroffen. Dies war auch notwendig, weil die Finanzierung zu 90 % aus Fördermitteln erfolgt und die Rückforderung dieser Fördermittel bei einem Projektabbruch im Raum steht.

Vergabeblog: Der Auftragnehmer wird nun bei der Produktentwicklung von diesem Auftrag profitieren und anschließend mit der Serienfertigung Geld verdienen. Wäre ein Vorwurf, dass Investitionen in Entwicklungen, die vom Markt auch allein getragen werden könnten, über öffentliche Haushalte abgewickelt werden, gerechtfertigt?

Michael Bär: Wie oben schon ausgeführt, bestehen für alle teilnehmenden Partner Risiken. Investitionen mit öffentlichen Mitteln zu fördern ist nichts Schlechtes, weil der öffentliche Auftraggeber hier den nicht zu unterschätzenden Vorteil hat, die Vorgaben der Politik auch bei der Entwicklung von Innovationen maßgeblich zu bestimmen und daran mitzuwirken.

Vergabeblog: Oder ist es schlicht die Wahrheit, dass die Energiewende im Bereich der Mobilität bei Lösch- und Rettungsfahrzeugen ohne entsprechende Investitionen der öffentlichen Hand nicht schnell genug vom Markt vorangetrieben würde? Schließlich werden 90 % der Kosten für das besagte elektrische Löschfahrzeug ja aus Fördermitteln des Berliner Senates und der EU bereitgestellt.

Michael Bär: Auch hier muss jedem klar sein, dass der Markt für die zu beschaffenden Feuerwehrfahrzeuge ein sehr spezieller ist. Sollen die hohen Ziele z. B. des Klimaschutzes oder der Energiewende erreicht werden, dann muss die öffentliche Hand auch ihren Beitrag leisten. Wenn nicht, fährt zwar die Mehrzahl aller LKW entsprechend den staatlichen Vorgaben, aber für die geringe Stückzahl des Bedarfs an Feuerwehrfahrzeugen bezogen auf den gesamten Markt würden die Feuerwehren Deutschlands noch weitere 20 bis 30 Jahre die Fahrzeuge nutzen, die keineswegs dem derzeitig geforderten Standard entsprechen.

Vergabeblog: Wie sehr interessieren sich andere öffentliche Auftraggeber im Bereich der Feuerwehr und Rettungsdienste für ihr Vorangehen bei diesem Entwicklungsprojekt?

Michael Bär: Das Interesse an unserem Projekt ist technisch, aber auch von Seiten der Vergabe von hoher Bedeutung für viele städtische Feuerwehren, und das nicht nur national. Wir stehen zu diesem Projekt in einem zum Teil engen Austausch mit den Feuerwehren in London und Göteborg und mit Feuerwehren in den Niederlanden.

Vergabeblog: Die Berliner Feuerwehr sieht einen Nachholbedarf bei der Modernisierung seiner Fahrzeugflotte und möchte nun verstärkt in elektrische Antriebe investieren (dazu Berliner Morgenpost vom 05.04.2019: https://www.morgenpost.de/berlin/article216831841/Berliner-Feuerwehr-ruestet-auf-Elektro-Mobilitaet-um.html. Sind vor diesem Hintergrund bereits weitere Innovationspartnerschaften geplant oder wie wird dieser Bedarf voraussichtlich gedeckt?

Michael Bär:Weitere Innovationspartnerschaften sind derzeit kurzfristig nicht geplant. Mit Blick auf das Projekt zum elektrischen Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeug hat sich die Vergabeform der Innovationspartnerschaft als das perfekte Instrument herausgestellt. In den vielen anderen Fahrzeugkategorien gibt es bereits zum Teil serienreife Fahrzeugkonzepte. Hier bieten sich auch die „normalen“ Vergabeformen an, um diese zu beschaffen. Die Herausforderungen liegen aber auch bei diesen Beschaffungen in der erfolgreichen Integration in den Einsatzdienst der Feuerwehr. Allerdings könnte und müsste noch eine Lücke im Fahrzeugbereich der Feuerwehren geschlossen werden: die Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeuge sind noch mit reinen Verbrennungsmotoren ausgestattet. Hier wäre ein Ansatz für eine neue Innovationspartnerschaft durchaus denkbar. Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge können es leider nicht sein, vorstellbar wäre aber eine Hybridvariante oder ein wasserstoffbetriebenes  Konzeptfahrzeug.

Vergabeblog: Sehr geehrter Herr Bär, vielen Dank für das Interview und viel Erfolg für den Fortgang dieses spannenden Projekts.

Das Interview führte Jan Buchholz vom Deutschen Vergabenetzwerk (DVNW).