Pkw-Maut nach EuGH-Urteil vom Tisch

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) am 18. Juni 2019 ist die Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) „in der in den deutschen Gesetzen vorgesehenen Form“ vom Tisch.

Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/11867) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/11413). Alle Arbeiten zur Einführung einer Infrastrukturabgabe in Deutschland seien noch am 18. Juni 2019 gestoppt worden, heißt es. Das Urteil sei jedoch keine grundsätzliche Absage an die Nutzerfinanzierung, die in rund 20 EU- Mitgliedstaaten umgesetzt und auf europäischer Ebene weiter diskutiert werde, schreibt die Regierung. So würden die Pläne der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit der Revision der Eurovignetten-Richtlinie die Ausweitung des Anwendungsbereichs unter anderem auf Pkw vorsehen. Die EU-Kommission wolle mit der Revision zudem erreichen, dass zeitbezogene Vignettensysteme durch streckenbezogene Mautsysteme für alle Fahrzeuge mittelfristig ersetzt werden, heißt es in der Antwort.

Was die vor der EuGH-Entscheidung erfolgte Vergabe von Aufträgen für die Kontrolle und für die Erhebung der Infrastrukturabgabe angeht, so begründet dies die Regierung mit der Zielstellung, Einnahmen aus der Infrastrukturabgabe so schnell wie möglich für den Bund sicherzustellen. Zum Zeitpunkt des Zuschlags sei offen gewesen, wann das Urteil ergehen würde, heißt es in der Vorlage. Eine Urteilsverkündung hätte den Angaben zufolge ab dem Antrag des Generalanwalts im Februar 2019 bis zu einem Jahr dauern können. „Wäre der Auftrag erst nach einer Klageabweisung durch den EuGH vergeben worden, hätte dies zu einer verspäteten Einführung der Infrastrukturabgabe und zu erheblichen Einnahmeausfällen für den Bundeshaushalt und die Finanzplanung geführt“, schreibt die Regierung.

Quelle: Bundestag