Bundesregierung: Gesetzentwurf zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit

Die Bundesregierung hat am 30.10.2019 mit dem Beschluss des „Gesetzentwurfs zur beschleunigten Beschaffung im Bereich Verteidigung und Sicherheit und zur Optimierung der Vergabestatistik“ die Möglichkeiten für eine schnellere Vergabe im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich erweitert (zum Referentenentwurf siehe ). Gleichzeitig enthält der Entwurf die notwendigen Regelungen für eine datenbasierte Fortentwicklung der öffentlichen Beschaffung.

Der Koordinator der Bundesregierung für Maritime Wirtschaft, Norbert Brackmann: „Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf beschleunigen wir die Beschaffungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich. Damit setzen wir ein Anliegen des Koalitionsvertrags um. Die neuen Regelungen werden es der Bundeswehr und den Sicherheitsbehörden erleichtern, schneller auf kurzfristige Anforderungen zu reagieren. Gerade auch im Schiffbau kann die Regelung zur Beschleunigung beitragen – und stärkt damit auch unsere Schlüsseltechnologien.“

Der Gesetzentwurf enthält Anpassungen in zwei Bereichen des Vergaberechts:

Im Bereich Verteidigung und Sicherheit werden es rechtliche Konkretisierungen den Beschaffungsstellen erleichtern, insbesondere bei kurzfristig erforderlicher Ausrüstungsbeschaffung das benötigte Material schneller und effizienter einzukaufen. Bereits nach geltendem Recht besteht eine Ausnahme vom Vergaberecht, wenn wesentliche Sicherheitsinteressen des Staates betroffen sind. Mit der angestrebten Gesetzesänderung wird präzisiert, dass wesentliche Sicherheitsinteressen betroffen sein können, wenn verteidigungs- oder sicherheitsindustrielle Schlüsseltechnologien beschafft werden.

Mit der Einführung der bundesweiten Vergabestatistik im nächsten Jahr werden künftig erstmals belastbare Daten über die Beschaffungsaktivitäten der öffentlichen Hand auf allen föderalen Ebenen zur Verfügung stehen. Mit dem Gesetzentwurf werden alle notwendigen rechtlichen Anpassungen vorgenommen, damit das Statistische Bundesamt mit der Erfassung, Aufbereitung, Auswertung und Bereitstellung der Daten im Laufe des Jahres 2020 beginnen kann.

Nun schließt sich das parlamentarische Verfahren an. Den Gesetzentwurf finden Sie hier (PDF, 316 KB).

Quelle: BMWi