Thema im DVNW: Befristete Absenkung der Umsatzsteuer – Auswirkung auf die Vergabe?

Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland beabsichtigt die Bundesregierung befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 den Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% abzusenken.Doch welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für laufende und bestehende Vergabeverfahren? Diskutieren Sie mit! Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.