EU: Konsultation zu den Richtlinien für erneuerbare Energien und Energieeffizienz

Gestern hat die Europäische Kommission im Rahmen des europäischen Grünen Deals den öffentlichen Konsultationsprozess zu den Richtlinien über Erneuerbare Energien und die Energieeffizienz eröffnet. Alle Interessierten sind eingeladen, innerhalb der nächsten sieben Wochen zu zwei sogenannten Fahrplänen Stellung zu nehmen. Das ist der  erste Schritt in der Überprüfung der beiden Rechtsakte. Beide Richtlinien spielen eine entscheidende Rolle, wenn die EU ihr Ziel erreichen möchte, bis 2050 zum erste klimaneutralen Kontinent zu werden.

EU-Energiekommissarin Kadri Simson sagte: „Um dem Ehrgeiz des Europäischen Grünen Deals Rechnung zu tragen, bewerten wir die Auswirkungen höherer Klimaziele für 2030 und verschiedene Szenarien, um diese Ziele zu erreichen. Es ist klar, dass jeder Weg zur Klimaneutralität es erfordern wird, die Erzeugung erneuerbare Energien auszubauen und zu beschleunigen und unsere Maßnahmen im Bereich Energieeffizienz zu verstärken. Wir müssen alle Instrumente in Betracht ziehen, die wir haben, um dies zu erreichen. Die vorliegenden Fahrpläne sind der Beginn eines Prozesses, der unser künftiges Handeln bis Juni 2021 leiten wird.“

Bei der Bewertung der Richtlinie über erneuerbare Energien geht es darum, ob das EU-Ziel für erneuerbare Energien von mindestens 32 Prozent für 2030 angehoben werden sollte und ob gegebenenfalls auch andere Teile der Richtlinie einer Anpassung bedürfen.

Der Fahrplan zur Energieeffizienz-Richtlinie nimmt in den Blick, wie angemessen die bestehenden Regeln sind, um das Ziel zu erreichen, den Energieverbrauch bis 2030 um mindestens 32,5 Prozent zu senken.

Rückmeldungen zu beiden Fahrplänen sind sieben Wochen lang, bis zum 21. September, möglich. Den eingehenden Rückmeldungen wird bei der weiteren Entwicklung und Feinabstimmung der Initiativen Rechnung getragen.

In einer nächste Phase schließt sich ein weitere, breite öffentliche Konsultation zu beiden Politikfeldern später in diesem Jahr an.

Quelle: EU Kommission