Thema im DVNW: Produktspezifische Ausschreibungen
Müssen die Gründe, auf die sich der Auftraggeber zur Beschränkung des Wettbewerbs auf ein bestimmtes Produkt beruft, transparent in den Vergabeunterlagen angeführt werden? Oder muss die Entscheidung nur im Vergabevermerk dokumentiert werden? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.