Rheinland-Pfalz: Einführung strukturierter Vergabenachprüfungen unterhalb der EU-Schwellenwerte

Mit der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021 (GVBI. S. 123) führt das Land Rheinland-Pfalz strukturierte Vergabenachprüfungen unterhalb der EU-Schwellenwerte zum 01.06.2021 ein. Die Verordnung regelt die Einrichtung einer Vergabeprüfstelle zur Prüfung der Einhaltung der von den Auftraggebern anzuwendenden Vergabevorschriften sowie Zuständigkeiten und Verfahrensgrundsätze.

Gemäß § 1 wird bei dem für die Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens zuständigen Ministerium eine Vergabeprüfstelle eingerichtet. Aufgabe dieser Vergabeprüfstelle ist die Prüfung der Einhaltung der von den Auftraggebern anzuwendenden Vergabevorschriften. Dazu findet eine Nachprüfung nach Maßgabe der Bestimmungen des § 2 und der §§ 4 bis 11 der Verordnung statt.

Auch die im Anschluss an eine Entscheidung des OLG Düsseldorf diskutierte „Stillhaltefrist“ im Unterschwellenbereich (vgl. ) findet sich in der Landesverordnung wieder. So sind die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die wesentlichen Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich auf elektronischem Weg oder per Telefax zu informieren. Ein Vertrag darf erst sieben Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden.

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Quelle: Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.