Thema im DVNW: Auftragserweiterung einer Rahmenvereinbarung

Die Auftragsänderung nach § 132 GWB stellt in monetärer Hinsicht auf den „ursprünglichen“ Auftragswert ab. Doch was genau ist eigentlich der ursprüngliche Wert des Auftrags? Interessante und lehrreiche Diskussion im Mitgliederbereich des DVNW hier. Noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier.