Bundeskabinett beschließt Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes
Das Bundeskabinett hat die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgelegte Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes beschlossen. Nach der Gesetzesnovelle können synthetische paraffinische Kraftstoffe aus fossilen Quellen bei der öffentlichen Beschaffung von Lkw und Bussen künftig nicht mehr als sauber und klimafreundlich angerechnet werden. Die Neuregelung wird an die zeitgleiche Anpassung der 10. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) zur Einführung synthetischer und paraffinischer Kraftstoffe der DIN EN 15940 als Reinkraftstoff geknüpft.
Bundesminister Dr. Volker Wissing:
„Mit unserem Entwurf zur Änderung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes schließen wir aus, dass wir unbeabsichtigt paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen fördern. Künftig sollen nur noch klimafreundliche Kraftstoffe wie HVO100 auf die Beschaffungsziele öffentlicher Auftraggeber angerechnet werden können, nicht aber Dieselkraftstoffe, die zum Beispiel aus Erdgas hergestellt werden. Zeitgleich wird die Bundesregierung ermöglichen, dass unter anderem das klimafreundliche HVO100 an Tankstellen in Verkehr gebracht werden kann. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die CO2-Emissionen in der Bestandsflotte zu reduzieren.“
Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz regelt die Beschaffung von Fahrzeugen im öffentlichen Sektor. Demnach müssen neuangeschaffte Fahrzeuge beziehungsweise die in bestimmten öffentlich-beschafften Verkehrsdienstleistungen eingesetzten Fahrzeuge, etwa für Verwaltung, ÖPNV oder kommunale Unternehmen, zu einem bestimmten Anteil klimafreundlich und schadstoffarm beziehungsweise emissionsfrei sein.
Ziel im Sinne des Koalitionsbeschlusses vom 28. März 2023 ist, einen Hochlauf der Produktion und Nutzung reiner paraffinischer Kraftstoffe wie HVO100 zu ermöglichen. Zugleich soll ausgeschlossen werden, dass paraffinische Reinkraftstoffe aus fossilen Quellen gefördert werden.
HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) ist ein Biokraftstoff, der ölbasiert ist und in einer katalytischen Reaktion mit Wasserstoff hergestellt wird. Liegt er in Reinform vor, spricht man von HVO100. Als Eingangsstoffe können pflanzenbasierte Abfall- und Restöle verwendet werden. Da es sich hierbei nicht um Anbaubiomasse handelt, stehen diese in keiner Konkurrenz zum Anbau von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen. Bei HVO-Kraftstoffen beträgt die CO2-Minderung bis zu 90 Prozent gegenüber fossilem Diesel. HVO ist bereits am Markt verfügbar und in vielen Staaten zugelassen.
Biokraftstoffe, die aus Rohstoffen mit einem hohen Risiko indirekter Landnutzungsänderungen erzeugt wurden, sind in der aktuellen Regelung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetzes bereits ausgeschlossen. Das betrifft zum Beispiel Biokraftstoffe, die aus Palmöl hergestellt werden.
Quelle: BMDV