LNG-Terminal Brunsbüttel: EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfe

Die Europäische Kommission hat nach den EU-Beihilfevorschriften eine mit 40 Millionen Euro ausgestattete deutsche Fördermaßnahme für Bau und Betrieb eines neuen landseitigen Flüssigerdgasterminals (LNG) in Brunsbüttel genehmigt.

Margrethe Vestager, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission und zuständig für Wettbewerbspolitik, sagte: „Das neue LNG-Terminal in Brunsbüttel wird die Gasversorgung und -infrastruktur in Deutschland verbessern und damit zur Verwirklichung der Ziele der EU in Bezug auf Sicherheit und Diversifizierung der Energieversorgung beitragen.“

Das Projekt wird ferner dabei helfen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland im Einklang mit dem REPowerEU-Plan zu beenden.

Die deutsche Beihilfemaßnahme

Deutschland hat bei der Kommission seine Pläne zur Förderung des Baus und des Betriebs eines neuen LNG-Terminals in Brunsbüttel mit einer Jahreskapazität von 10 Milliarden Kubikmetern angemeldet. Das Terminal umfasst Einfuhr-, Lager- und Verteilungseinrichtungen und soll bis Ende 2026 in Betrieb genommen werden.

Begünstigte der Beihilfe sind das deutsche Energieunternehmen RWE und der niederländische Energienetzbetreiber Gasunie. Bau und Betrieb der Anlage übernimmt die German LNG Terminal GmbH („GLNG“). Die GLNG wird drei Gesellschafter haben: 1) den deutschen Staat über die Investitions- und Entwicklungsbank KfW, deren Beteiligung sich auf 50 Prozent belaufen wird, 2) Gasunie mit einer Beteiligung von 40 Prozent, und 3) die RWE mit einer Beteiligung von 10 Prozent.

Im Rahmen der Maßnahme wird die Beihilfe in Form eines Vorzugsdividendenmechanismus gewährt: Die KfW wird ihren Mitanteilseignern einen Anteil an den von GLNG gezahlten Dividenden gewähren, wenn die Jahresrendite des Projekts unter einem bestimmten Prozentsatz des von allen Anteilseignern, einschließlich der KfW, insgesamt investierten Kapitals liegt. Wenn die jährliche Rendite über diesem Prozentsatz liegt, wird die KfW die Dividenden nicht teilen, sodass im Rahmen der Maßnahme keine Beihilfe gezahlt wird. Die Höhe der im Rahmen der Maßnahme ausgezahlten Beihilfen hängt folglich von den jährlichen Renditen ab, dürfte sich jedoch auf 40 Millionen Euro belaufen. Der Vorzugsdividendenmechanismus soll nach 15 Jahren Betrieb des LNG-Terminals auslaufen. Zu diesem Zeitpunkt soll auch die KfW ihre Gesellschafterrolle aufgeben.

Das LNG-Terminal wird nach technischen Spezifikationen gebaut, die seine Umwandlung in ein Terminal für die Einfuhr grüner Energieträger (z. B. erneuerbarer Wasserstoff oder Derivate desselben) ermöglichen, wodurch vermieden wird, dass es ausschließlich für Gaseinfuhren nutzbar ist. Der Umbau soll nach 15 Betriebsjahren und spätestens 2043 erfolgen.

Das Terminal wird mit bereits erfolgter Genehmigung der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde teilweise von den Anforderungen hinsichtlich des Zugangs Dritter und der Tarifregulierung ausgenommen, was die Europäische Kommission als mit den Binnenmarktvorschriften vereinbar eingestuft hat.

Beihilferechtliche Würdigung der Kommission

Die Kommission hat die Maßnahme nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft, insbesondere nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der es den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht, die Entwicklung gewisser Wirtschaftszweige unter bestimmten Voraussetzungen zu fördern, sowie nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022.

Bei ihrer Prüfung gelangte die Kommission zu folgendem Ergebnis:

  • Die Maßnahme trägt zur Entwicklung eines Wirtschaftszweigs bei, insbesondere zur Erdgaseinfuhr. Gleichzeitig unterstützt sie die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen wie des europäischen Grünen Deals und des REPowerEU-Plans.
  • Die Maßnahme ist notwendig und geeignet, um die Gasversorgungssicherheit Deutschlands und der Nachbarländer zu verbessern.
  • Die Beihilfe hat einen „Anreizeffekt“, da die privaten Investoren ohne die öffentliche Förderung bei der Durchführung des Vorhabens keine Beteiligung an der GLNG eingegangen wären.
  • Die Maßnahme ist verhältnismäßig, da die erwartete, mit dem Vorzugsdividendenmechanismus einhergehende Beihilfe unter der prognostizierten Finanzierungslücke liegt. Darüber hinaus gibt es Vorkehrungen gegen eine Überkompensierung. Sollte das Projekt wirtschaftlich erfolgreicher sein als erwartet, werden die Begünstigten einen Teil der erhaltenen Beihilfe an die KfW zurückzahlen, wenn sie aus dem Projekt ausscheidet.
  • Die positiven Auswirkungen der Maßnahme auf die Gasversorgungssicherheit überwiegen die negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb. Insbesondere ist die Ausnahme vom Zugang Dritter befristet, und die Maßnahme führt nicht zu einer Festlegung auf Erdgas. Sie trägt zu den Klimazielen der EU für 2030 und 2050 bei, indem sie hilft, russisches Gas zu ersetzen, und indem die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Terminal auf den Handel mit umweltfreundlichen Energieträgern umzustellen.

Aus diesen Gründen hat die Kommission die Maßnahme Deutschlands nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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Quelle: EU-Kommission