BRH: Bundestagsverwaltung hat das Vergaberecht nicht beachtet
In seiner abschließende Prüfungsmitteilung an die Verwaltung des Deutschen Bundestages zu den Fahrdienstleistungen des Deutschen Bundestages kommt der Bundesrechnungshof zu dem Ergebnis: „Die Bundestagsverwaltung hat das Vergaberecht nicht beachtet.“ Denn, indem die Bundestagverwaltung sich bei der Beschaffung von Anfang an auf bestimmte Hersteller und Fabrikate und eine bestimmte Quote festlegte, verstieß sie gegen das vergaberechtliche Gebot der Produktneutralität.
Die Bundestagsverwaltung hat die 38 für Fraktions- und Verwaltungsfahrten eingesetzten Poolfahrzeuge seit dem Jahr 2020 jeweils für ein Jahr geleast. Jedes Jahr hat sie dazu Leasingverträge mit jeweils drei Anbietern abgeschlossen. Hierbei berief sie sich auf eine vom Ältestenrat im Jahr 2003 beschlossene Herstellerquote für die Fahrzeuge. Die Herstellerquote verteilt sich jeweils zu einem Drittel auf bestimmte Marken deutscher Hersteller.
Diesem Vorgehen tritt der BRH nun entgegen und weist darauf hin: „dass eine Beschränkung des Wettbewerbs auf nationale Fahrzeugher-
steller wegen der nunmehr vorgebrachten Sicherheitsbedenken nur aufgrund von vergaberechtlichen Vorschriften zulässig wäre und einer sorgfältigen Prüfung bedarf.“
Sie finden den Sachverhalt und die Würidgung des BRH auf den Seiten 46 ff. hier.
Quelle: Bundesrechnungshof