Preisprüfstatistik 2022 – 30% aller Preisprüfungen enden mit einem preisrechtlich höchstzulässigen niedrigeren Preis
Nach 30% im Vorjahr (siehe ) weist die am 22.08.2023 vom BMWK veröffentlichte Preisprüfstatistik für 2022 erneut aus, dass konstant 30% aller Preisprüfungen von öffentlichen Aufträgen und Zuwendungen mit einem preisrechtlich höchstzulässigen niedrigeren Preis endeten was im Regelfall zu unmittelbaren Rechnungskürzungen führt.
Nach einer schrittweisen Steigerung dieser Quote von 24% in 2005 bis 27% in 2009 pendelt der Anteil der Kürzungen seitdem zwischen 28 und 32%.
Die Gesamtzahl der geprüften öffentlichen Aufträge lag im letzten Jahr mit 1.441 Aufträgen ebenfalls ziemlich genauso hoch, wie die im Vorjahr geprüften 1.434 Aufträge. In 30% der Fälle ergab sich eine Rechnungskürzung aufgrund des Ergebnisses der Preisprüfung. Die Gesamtsumme der Rechnungskürzungen sank mit 25,6 Mio. Euro (Vorjahr: 32,3 Mio.) deutlich und befindet sich fast wieder auf dem Niveau von 2020.
66% aller Preisprüfungen (Vorjahr: 69%) fanden in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Bayern statt. Spitzenreiter ist Bayern mit 371 (Vorjahr: 512) Preisprüfungen – gefolgt von Baden-Württemberg mit 340 (Vorjahr: 276) und Nordrhein-Westfalen, das die meisten öffentlichen Aufträge vergibt, mit 246 (Vorjahr: 204) Preisprüfungen.
Ausreißer bei der Quote der Rechnungskürzungen auf Basis der Preisüberwachungsbehörden war in 2022 Hamburg (12 von 12 geprüften Aufträgen führten zu einer Rechnungskürzung). Dazu gesellten sich Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein (ebenfalls fast 100%).
Die Risiken einer Preisprüfung werden in der Einzelstatistik am Beispiel Arnsberg ganz besonders deutlich. Von 38 geprüften Aufträgen ergaben sich zwar nur bei 10 Aufträgen Rechnungskürzungen, jedoch in Höhe von gesamt 5,1 Mio. € – im Durchschnitt also 515 T€ pro Auftrag. Mit etwas Abstand – aber immer noch überdurchschnittlich hoch folgen Neustadt in Rheinland-Pfalz (285 T€) und Düsseldorf (185 T€). Bei diesen Durchschnittswerten ist zu berücksichtigen, dass es sich dabei um arithmetische Mittel handelt – dass sich dahinter also Rückforderungen in der Spanne von unter 10 Euro bis über 1 Mio. Euro verbergen können.
Geldbußen wurden – wie bereits in den Jahren 2005 bis 2021 zuvor – auch 2022 nicht verhängt.
Erwähnt werden muss, dass die tatsächliche Anzahl der Preisprüfungen ein Stück weit höher ist, da die Ergebnisse von Prüfungen durch die Bundeswehr (BAAINBw) in dieser Statistik nicht enthalten sind.
Bei der näheren Analyse der Ergebnisse von Preisprüfungen im Zeitablauf sehen wir folgende Zeitreihe von 2005 bis 2022 – Angaben wie viel % der geprüften Aufträge zu einer Rechnungskürzung führten: 24 – 26 – 25 – 26 -27 – 28 – 28 – 30 – 29 – 29 – 29 – 30 – 31 – 28 – 31 – 32 – 30 -30. Hier fällt auf, dass sich die Ergebnisse nach anfänglich etwas niedrigeren Quoten in den ersten 5 bis 7 Jahren auf einem etwas höheren Niveau stabilisiert haben. Das steht eigentlich in Widerspruch mit der größeren und besseren Vorsorge von Auftragnehmern in Sachen Preisprüfung. Es muss jedoch auch erwähnt werden, dass es nicht selten passiert, dass aktuell noch bis zu 10 Jahre alte Aufträge geprüft werden weil die Preisüberwachungsbehörden nach wie vor überlastet sind. Es ist damit zu rechnen, dass die Quote in den nächsten Jahren sinken wird.
Die Preisprüfstatistiken des BMWK seit dem Jahr 2011 sind hier (im unteren Bereich) nachzulesen.