Europäische Verteidigungsindustrie: Ausschreibungen zu Munitions- und Flugkörperproduktion veröffentlicht
Die EU-Kommission will die europäischen Produktionskapazitäten für Verteidigungsgüter verbessern und die Lieferketten widerstandsfähiger machen. Dazu hat sie zum ersten Mal fünf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht. Im Rahmen der Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion (Act in Support of Ammunition Production, ASAP) stellt die EU-Kommission 500 Millionen Euro für Investitionsprojekte im Wert von bis zu 1,4 Milliarden Euro bereit. Damit will sie die Munitions- und Flugkörperproduktion in der Europäischen Union beschleunigen.
ASAP wird Engpässen entlang der Lieferketten für Munition und Flugkörper in der EU und Norwegen entgegenwirken und der Industrie helfen, sich schnell an neue Markttrends anzupassen und ihre Abhängigkeiten zu verringern.
Anreize für Investitionen zur Deckung des Bedarfs in den Lieferketten
Das ASAP-Arbeitsprogramm zielt auf die wichtigsten Engpässe ab, die in den Munitionslieferketten festgestellt wurden: Sprengstoffe, Treibladungspulver und Granaten, und unterstützt den Hochlauf der Raketenproduktion. Es befasst sich auch mit der Veralterung, Prüfung oder Wiederaufbereitungszertifizierung von relevanten Verteidigungsprodukten.
Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen
Dementsprechend ist das ASAP-Arbeitsprogramm in fünf Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit den folgenden vorläufigen Budgets gegliedert:
- Explosivstoffe, mit einem Budget von 190 Millionen Euro;
- Pulver, mit einem Budget von 144 Millionen Euro
- Granaten, mit einem Budget von 90 Millionen Euro;
- Raketen mit einem Budget von 40 Millionen Euro;
- Prüfung und Wiederaufarbeitungszertifizierung mit einem Budget von 4,35 Millionen Euro
ASAP ist eine direkte Reaktion auf die Aufforderung des Rates, dringend Munition und auf Wunsch auch Raketen an die Ukraine zu liefern und den Mitgliedstaaten durch gezielte Maßnahmen zu helfen, ihre Bestände wieder aufzufüllen. Weitere Informationen finden Sie in einer Pressemitteilung.
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Quelle: EU Kommission