Bericht der Bundesregierung zum Bürokratieabbau

Der Abbau unnötiger bürokratischer Hemmnisse und die Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Investitionsvorhaben ist ein zentrales Anliegen der gesamten Bundesregierung. Das Bundeskabinett hat daher unter Federführung des Bundesjustizministeriums den Sonderbericht der Bundesregierung zum Bürokratieabbaus beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet.

Das federführende Bundesjustizministeriums hat damit koordinierend für die Bundesregierung einen aktuellen Überblick über alle abgeschlossenen, laufenden und geplanten Maßnahmen zum Abbau und zur Vereinfachung aktuell hemmender gesetzlicher Regelwerke und Verfahren vorgelegt.

Das Bundewirtschafts- und Klimaschutzministerium verfolgt zurzeit 23 Maßnahmen, zur Regelungsvereinfachung. Dazu zählen eine Vergaberechtsnovelle, der Aufbau eines Basisregisters für Unternehmen, das allen Behörden zugänglich sein soll, sowie Vereinfachungen bei der Exportkontrolle und im Außenwirtschaftsrecht. Grundsätzlich strebt das BMWK an, die Berichts- und Informationspflichten der Wirtschaft im eigenen Ressort deutlich zu reduzieren. Aus diesem Grund werden derzeit alle Berichts- und Informationspflichten, für die das BMWK zuständig ist, überprüft.

Den Sonderbericht zum Bürokratieabbau finden Sie hier.