Deutschen Bauindustrie: Klimaverträglich bauen mit einem Schattenpreis für CO2-Emissionen
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. geht in einem Impulspapier der Frage nach, wie die öffentliche Hand Bauprojekte ausschreiben kann, um ihre Klimaschutzziele zu erreichen. Hierzu der Verband:
Laut Klimaschutzgesetz muss die öffentliche Hand bei ihren Beschaffungen neben der Wirtschaftlichkeit auch den Klimaschutz beachten. Als Vertreter von rund 2.000 Unternehmen des vorwiegend familiengeführten bauindustriellen Mittelstands sowie großer Unternehmen sind sich der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. und seine Mitgliedsverbände (BAUINDUSTRIE) ihrer Verantwortung für den Klimaschutz bewusst.
Die Unternehmen der BAUINDUSTRIE sind lokal, regional, bundes-, europa- sowie weltweit tätig. Sie bauen rund 80 Prozent der öffentlichen Verkehrs-, Ingenieurbau- und Energieinfrastruktur in Deutschland sowie die überwiegende Zahl der Mehrfamilienhäuser (Geschosswohnungsbau) und erbringen hochspezialisierte Leistungen, etwa im Akustik- und Trocken-, im Fassaden-, Feuerfest- und Schornstein- sowie Leitungsbau.
Deshalb setzt sich die BAUINDUSTRIE dafür ein, dass die öffentliche Hand starke Anreize für eine klima- und ressourcenschonende Beschaffung setzt und Unternehmen in geeigneten Fällen die Möglichkeit gibt, optimierte Lösungen zu entwickeln. Wichtig sind praxistaugliche Kriterien, die in einem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand stehen.
Die BAUINDUSTRIE hat vor diesem Hintergrund einen gutachterlichen Auftrag an die KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vergeben. Ziel war es, aufzuzeigen, welche Handlungsmöglichkeiten und Beispiele für eine klimaverträgliche öffentliche Beschaffung bereits bestehen und welche Unbekannten einer weiteren Analyse bedürfen. Gemeinsam mit Auftraggebern, Mitgliedsverbänden und Unternehmen wurde im dem vorliegenden Impulspapier „Klimaverträglich Bauen mit einem Schattenpreis für CO2-Emissionen – Wie die öffentliche Hand Bauprojekte ausschreiben kann, um ihre Klimaschutzziele zu erreichen“ ein erster vergabe- und haushaltsrechtlich zulässiger Ansatz für den deutschen Markt entwickelt.
Das Impulspapier finden Sie hier.
Quelle: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.