Bemerkungen des Bundesrechnungshof: Unzureichende Koordinierung führt zum Beschaffungsabbruch

Die unzureichende Koordinierung führt zum Abbruch eines langjährigen Beschaffungsprojektes für dringend benötigte Minenabwehrboote. Für die Beschaffung neuer Minenabwehrboote hatte das BMVg eine Obergrenze von 3,5 Mrd. Euro vorgegeben. Dennoch hat die Bundeswehr lange Zeit an Planung und Konzeption von Minenabwehrbooten gearbeitet, die über 6 Mrd. Euro kosten würden. Dies verursachte schließlich den Abbruch des Projektes und führte zu einer teuren Zwischenlösung. Zu diesem Ergebnis kommt der BRH in seiner Anmerkung Nr. 16/2023.

Die Bundeswehr beabsichtigte, ab dem Jahr 2027 ihre dann über 30 Jahre alten Minenabwehrboote (Boote) zu ersetzen. Seit dem Jahr 2014 plante sie, elf spezialisierte Boote für die Seeminenabwehr zu beschaffen. Trotz des langen Planungsprozesses gelang es dem Projektteam, den beteiligten Dienststellen und der Marine nicht, sich auf ein finanzierbares Nachfolgemodell zu verständigen. Die weitreichenden Forderungen der Marine waren im vorgegebenen Budget von 3,5 Mrd. Euro nicht zu finanzieren. Interne Hinweise zur Kostenreduzierung griff das BMVg nicht auf, von ihm angeordnete Untersuchungen führten zu keinen neuen Erkenntnissen. Schließlich entschied das BMVg, die Forderungen zu akzeptieren, dafür aber weniger Boote zu beschaffen.

Im Jahr 2022 kürzte das BMVg das Budget nochmals um 2,2 Mrd. Euro aufgrund anderer Prioritäten. Daher soll die Marine ihre veralteten Boote nun bis zum Jahr 2040 weiter nutzen. Dazu sollen diese für 1,3 Mrd. Euro modernisiert werden. Aus technischen Gründen werden sie aber auch damit keine Seeminenabwehr auf dem erforderlichen Niveau leisten können.

Die vollständige Anmerkung finden Sie hier.

Quelle: Bundesrechnungshof