Änderungen im WettbewerbsregisterG und in der Preisrecht-VO

Auf Grundlage des Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes sind zum 01.01.24 Änderungen im Wettbewerbsregistergesetz und in der Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vorgenommen worden:

Wettbewerbsregistergesetz

In § 3 Abs. 1 Nr. 4 f) WRegG wurden die Wörter „Handels-, Genossenschafts-, Vereins-, Partnerschafts- oder bei vergleichbaren amtlichen Registern“ durch die Wörter „Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Vereins-, Partnerschafts- oder bei vergleichbaren amtlichen Registern“ ersetzt.

Verordnung PR Nr 30/53

In der Anlage Nummer 24 Abs. 2 Satz 1 ist das Wort „Personengesellschaften“ durch die Wörter „rechtsfähigen Personengesellschaften“ ersetzt worden.

Quelle: forum vergabe e.V.