Bundeshaushalt 2024: Kaum Änderungen in kleineren Etats

In den kleineren Einzelplänen des Haushaltsentwurfs 2024 sind im parlamentarischen Verfahren keine beziehungsweise nur geringfügige Änderungen vorgenommen worden. Die Einzelpläne werden im Laufe der heute beginnenden Haushaltswoche des Bundestags aufgerufen und final abgestimmt.

Für das Bundespräsidialamt (Einzelplan 01) sind in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 47,1 Millionen Euro vorgesehen. Das sind rund 0,3 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen. 2023 lag der Ansatz bei rund 45 Millionen Euro.

Der Etat des Bundestages (Einzelplan 02) sieht in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 1,24 Milliarden Euro vor. Das sind 34,3 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Für 2023 waren die Soll-Ausgaben mit 1,14 Milliarden Euro taxiert. Für die kommenden Haushaltsjahre wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 17,5 Millionen Euro ausgebracht, 0,6 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf.

Der Bundesrat (Einzelplan 03) kann in diesem Jahr mit Ausgaben in Höhe von 38,3 Millionen Euro rechnen. Das sind 0,7 Millionen Euro weniger als im Regierungsentwurf. Das Soll für 2023 lag bei 39,7 Millionen Euro.

Unverändert passierten die Etatansätze für das Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19), den Bundesrechnungshof (Einzelplan 20) und den Unabhängigen Kontrollrat (Einzelplan 22) den Haushaltsausschuss.

Für das Bundesverfassungsgericht sind Ausgaben in Höhe von 41,3 Millionen Euro vorgesehen (2023: 40,5 Millionen Euro). Die Verpflichtungsermächtigungen liegen unverändert bei 0,6 Millionen Euro.

Der Bundesrechnungshof darf 2024 191,8 Millionen Euro (2023: rund 187 Millionen Euro) ausgeben. Die Verpflichtungsermächtigungen liegen unverändert bei 6,4 Millionen Euro.

Das Ausgabe-Soll für den Unabhängigen Kontrollrat (Einzelplan 22) liegt 2024 bei elf Millionen Euro (2023: 16,4 Millionen Euro). Als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre sind unverändert 1,2 Millionen Euro ausgebracht.

In der Summe trotz einzelner Umschichtungen nahezu unverändert liegt der Ausgabeansatz für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21) bei 45,4 Millionen Euro. 2023 war der Ansatz bei 45,7 Millionen Euro.

Quelle: Bundestag