Digitalministertreffen D16 wird zur Digitalministerkonferenz (DMK) – Open Source soll gestärkt werden

Im Rahmen der D16 treffen sich seit 2019 die Digitalverantwortlichen der Länder, um Chancen und Herausforderungen des digitalen Wandels länderübergreifend zu diskutieren. Aus dieser geht nun die Digitalministerkonferenz (DMK) hervor. Die D16 haben zudem den Beschluss gefasst, dass die öffentliche Verwaltung als Treiber und Ermöglicher von offener Innovation mehr Verantwortung übernehmen muss.

Unter TOP5 wurde folgender Beschluss gefasst:

1. Die D16 sind der Überzeugung, dass der Staat die Chancen der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung als Treiber und Ermöglicher von offener Innovation nutzen sollte und er diesbezüglich eine stärker ausgeprägte Verantwortung wahrnehmen muss.

2. Sie sind der Auffassung, dass ein Schlüsselelement in der Wahrnehmung dieser Rolle und Verantwortung im Ermöglichen sicherer, digitaler Wertschöpfungsketten der öffentlichen Verwaltung und dem Etablieren von Konzepten für eine offene Innovation und Kooperation liegen. Aus ihrer Sicht sind dies elementare Erfolgsfaktoren zur Förderung einer aktiven Startup-Kultur, aber auch gleichzeitigen Fokussierung auf die bestehenden, leistungsfähigen Entwicklungen der mittelständigen deutschen Unternehmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

3. Als wesentliche Grundlage für offene Innovation und Kooperation sehen die D16 die Nutzung, Förderung und Verbreitung von Open Source Software und dem Etablieren und Fortentwickeln offener Standards. Dies soll sich auch im Bereich der Auftragsvergabe durch die Länder niederschlagen. Open-Source, offene Standards und offene Lösungen werden zukünftig eine deutlich stärkere Rolle im Handeln der Länder spielen müssen, wobei die Funktionsfähigkeit der Verwaltung jederzeit gewährleistet sein muss. Die D16 sind sich daher einig, dass auch bei der
europäischen Digitalgesetzgebung wie dem Cyber Resilience Act für Open Source Software eine ausgewogene Lösung gefunden werden muss, die die Interessen der öffentlichen Hand sicherstellt.

4. Sie halten insbesondere fest, dass damit auch eine wesentliche Verbesserung im Bereich der Sicherheit kritischer Infrastrukturen, z.B. durch einen souveränen Betrieb und unabhängige Weiterentwicklung von Lösungen sowie der Reduzierung von Abhängigkeiten von einzelnen Anbietern oder Herstellern, angestrebt wird. Ferner regen sie an, auch das Vergaberecht dahingehend auf den Prüfstand zu stellen.

Quelle: Land Berlin und Brandenburg; gemeinsam haben sie den Vorsitz des Digitalministertreffens D16 inne.