EuRH kündigt Bericht zu Beihilfenüberwachung an
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) geht einer wichtigen Fragestellung nach: Werden die Beihilfen wirksam überwacht, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des EU-Binnenmarkts zu verhindern? Der EuRH kündigt an, den Bericht voraussichtlich im Herbst zu veröffentlichen. Hierzu schriebt der EuRH:
„Die Europäische Kommission hat kürzlich eine deutsche Beihilfe in Höhe von fast 1 Milliarde Euro für das schwedische Unternehmen Northvolt genehmigt. Mit der Beihilfe soll der Bau einer Gigafabrik für Elektroauto-Batterien unterstützt werden, damit die Produktionskapazitäten in Deutschland und nicht in den USA geschaffen werden. Dies zeigt, dass staatliche Beihilfen nach wie vor von entscheidender Bedeutung für die Wirtschaft und die Politik der EU sind. Aber werden die Beihilfen wirksam überwacht, um unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des EU-Binnenmarkts zu verhindern? Dieser schwierigen Frage gehen unsere Prüfer derzeit nach. Dabei untersuchen sie insbesondere, wie die Kommission während der Corona-Pandemie und Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine staatliche Beihilfen überwacht und Beihilfevorschriften durchgesetzt hat.
Staatliche Beihilfen werden größtenteils aus den Haushalten der Mitgliedstaaten finanziert. Sie können beispielsweise dazu beitragen, den Übergang zu einer treibhausgasneutralen Wirtschaft zu erleichtern, eine beträchtliche wirtschaftliche Störung in einem Mitgliedstaat zu beheben oder die strategische Unabhängigkeit der EU zu stärken. Die Kommission muss jedoch allgemein sicherstellen, dass für die Unternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen und die staatlichen Beihilfen dem Binnenmarkt nicht schaden. Vor diesem Hintergrund möchten unsere Prüfer untersuchen, ob die Kommission den EU-Rahmen für staatliche Beihilfen und die Aufsicht in diesem Bereich entsprechend angepasst hat, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des russischen Einmarschs in die Ukraine wirksam zu bewältigen und für eine nachhaltige Erholung der EU zu sorgen.
Beide Krisen haben zu erheblichen wirtschaftlichen Störungen in den EU-Mitgliedstaaten geführt. Um die Auswirkungen der Krisen abzufedern und die Erholung zu fördern, wurden Unternehmen von den Mitgliedstaaten durch staatliche Beihilfen in beispiellosem Umfang unterstützt. Die für das Funktionieren des Binnenmarkts zuständige Kommission hat die Lage aufmerksam beobachtet, da staatliche Beihilfen den Wettbewerb und den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen könnten. Staatliche Beihilfen sind in der EU generell verboten, wobei gemäß dem EU-Regelwerk einige Ausnahmen bestehen. Im Allgemeinen sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, staatliche Beihilfen bei der Kommission anzumelden, sofern für diese Beihilfen keine Ausnahmeregelungen gelten.
In den kommenden Monaten werden unsere Prüfer untersuchen, wie wirksam die Kommission ihre Aufsicht über nationale Beihilferegelungen ausgeübt hat. Neben dieser Überprüfung, die die Kommission betrifft, werden die Prüfer in den folgenden vier für die Prüfung ausgewählten Ländern Nachweise einholen: in Deutschland, Frankreich, Polen und den Niederlanden.
Möchten Sie mehr wissen? Da unsere Arbeit vertraulich ist, werden wir in den nächsten Monaten Stillschweigen bewahren müssen. Aber bleiben Sie dran! Wir werden den Bericht voraussichtlich im Herbst veröffentlichen.“
Quelle: Europäischer Rechnungshof