BRH: Abrechnung von Corona-Testungen bleibt unzureichend geprüft
Der Bund übernahm ab März 2021 die Kosten für die sogenannten Bürgertests und auch für PCR-Tests. Trotz der hohen Kosten von mehreren Milliarden Euro ließ sich das BMG erst auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes (BRH) im Jahr 2022 Berichte über die Prüftätigkeit der Kassenärztlichen Vereinigungen vorlegen. In einer Kontrollprüfung stellt der BRH nun fest: Die Abrechnungsprüfung bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Zur veröffentlichen Prüfung schriebt der BRH:
„Von März 2021 bis Juni 2022 hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich auf COVID-19 mittels eines Antigen-Tests testen zu lassen (Bürgertestungen). Der Anspruch bestand auch für asymptomatische Personen – also solche ohne erkennbare Anzeichen einer Corona-Erkrankung. Im Juni 2022 beschränkte der Bund den Kreis der Anspruchsberechtigten, im März 2023 stellte er die Finanzierung von Testungen ganz ein. Seit Juli 2021 rechneten die Teststellen 756 Millionen Tests ab. Allein für Bürgertestungen gab der Bund seit Juli 2021 8,5 Milliarden Euro aus – teilweise mehr als eine Milliarde Euro pro Monat.“
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Quelle: Bundesrechnungshof