Diskriminierung bei Auftragsvergabe in China: EU Kommission leitet Untersuchung ein

Im Rahmen des Instruments zum internationalen Beschaffungswesen (IPI) hat die Europäische Kommission erstmals eine Untersuchung eingeleitet. Es geht um Maßnahmen und Praktiken auf dem chinesischen Markt für die Beschaffung von Medizinprodukten, die europäische Unternehmen und Produkte in unlauterer Weise diskriminieren.

Exekutiv-Vizepräsident und Handelskommissar Valdis Dombrovskis sagte: „Das IPI ist ein starker neuer Mechanismus zur Unterstützung unserer europäischen Unternehmen auf Märkten, die weniger offen sind als unsere. Außerdem sollen offene Märkte für öffentliche Aufträge weltweit gefördert werden. Offenheit ist von entscheidender Bedeutung für den Erfolg der Unternehmen, für die Verbraucher und für die Förderung von Innovationen weltweit. Wir leiten diese Untersuchung mit China ein, damit wir auf unseren Beschaffungsmärkten für Hersteller von Medizinprodukten auf beiden Seiten gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen können.“

Gespräche über Bedenken der Kommission bisher ergebnislos

China hat Maßnahmen ergriffen, die zwischen einheimischen und ausländischen Unternehmen sowie zwischen lokal hergestellten und eingeführten Medizinprodukten unterscheiden. Die Kommission hat ihre Bedenken mehrfach den chinesischen Behörden mitgeteilt, bekam aber keine zufrieden stellenden Antworten oder Informationen über entsprechende Maßnahmen.

Ziel: gleiche und faire Wettbewerbsbedingungen

Die EU setzt sich nachdrücklich für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf den internationalen Beschaffungsmärkten ein. Das erste Ziel einer IPI-Untersuchung ist, zum Nutzen aller den Dialog zwischen den zuständigen Behörden über die Beseitigung von Diskriminierung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu fördern. Nur wenn hier keine Einigung erzielt werden kann, erwägt die Kommission die Auferlegung von IPI-Maßnahmen. Das Ziel ist, die Handelsbeziehungen zwischen der EU und China wieder ins Gleichgewicht zu bringen und einen offenen und fairen Zugang zu den europäischen und chinesischen Märkten für öffentliche Aufträge zu fördern.

Nächste Schritte

Die Kommission wird die chinesischen Behörden nun auffordern, ihren Standpunkt darzulegen, sachdienliche Informationen vorzulegen und eine Konsultation einzuleiten, um die diskriminierenden Maßnahmen zu beseitigen. Die EU-Mitgliedstaaten werden regelmäßig über den Fortgang der Untersuchung informiert. Nach Abschluss der Untersuchung und Konsultationen (in der Regel nach neun Monaten, das kann in begründeten Fällen um fünf Monate verlängert werden) wird die Kommission einen Bericht veröffentlichen und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorlegen.

Das Verfahren kann ausgesetzt und wiederaufgenommen werden, je nach Fortgang der Untersuchung. Kommt es zu keiner zufriedenstellenden Lösung, kann die Kommission eine IPI-Maßnahme ergreifen. Das kann etwa bedeuten, dass die Punktzahl für Bieter aus dem betreffenden Drittland sinkt, womit die Chance sinkt, ein Auswahlverfahren für sich zu entscheiden. Auch ein vollständiger Ausschluss von dem betreffenden Angebot in der EU ist möglich.

Hintergrund

Der Markt für öffentliche Aufträge in der EU gehört zu den größten und zugänglichsten in der Welt. Darüber hinaus stiegen die chinesischen Ausfuhren von Medizinprodukten nach Europa zwischen 2015 und 2023 um mehr als 100 Prozent, ein Beleg für die allgemeine Offenheit der EU-Märkte.

Das Instrument zum internationalen Beschaffungswesen ist am 29. August 2022 in Kraft getreten. Mit ihm soll das Gleichgewicht zwischen den Möglichkeiten für EU-Unternehmen, die außerhalb der EU ausgeschrieben werden, wiederhergestellt und ein offener und fairer Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten weltweit gefördert werden. Ihr Hauptziel besteht darin, die gegenseitige Öffnung der Märkte für öffentliche Aufträge für Wirtschaftsteilnehmer aus der EU zu fördern.

Quelle: EU Kommission