Bayern: „Kleine Revolution“ im Vergaberecht

10 % aller Verwaltungsvorschriften sollen gestrichen werden – Das Vergaberecht soll deutlich gelockert, Wertgrenzen deutlich angehoben werden – Es werde eine „kleine Revolution“ im Vergaberecht geben. Dies kündigte der bayerische Minsterpräsident Söder in der zweite Regierungserklärung der Legislaturperiode vom 13.06. an. Im kommunalen Baubereich sollen die Obergrenzen für Direktaufträge auf 250.000 Euro und für die freihändige Vergabe auf eine Million Euro verzehnfacht werden. Die Staatsregierung verspricht sich davon schnellere und unkompliziertere Auftragsvergaben. Ehrenamtlich Tätige will Söder von Genehmigungspflichten für wiederholte Veranstaltungen und den Aufbau von Zelten und Tribünen sowie von den Kosten für Umzüge von Schützen-, Trachten-, Sport- und Brauchtumsvereinen befreien.

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Quelle: Bayerischer Landtag