Aufwuchs und Kosten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst
Über den Aufwuchs und die Kosten der Beschäftigten im öffentlichen Dienst informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11717) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11322). Darin nehmen die Abgeordneten Bezug auf den Zuwachs der Beschäftigung im öffentlichen Dienst unter anderen durch Faktoren wie die Asyl- und Migrationspolitik und wollen wissen, wie sich die Beschäftigtenzahlen und Personalkosten von Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst, unter anderem in den obersten Bundesbehörden, der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie deren nachgeordneten Bereichen seit 2015 entwickelt haben.
Wie die Bundesregierung schreibt, wird die Ansicht der Fragesteller, dass der Personalaufwuchs im öffentlichen Dienst seit dem Jahr 2015 den Fachkräftemangel in Deutschland verschärft hat, nicht geteilt. In diesem Zusammenhang wird auf die Fachkräftestrategie der Bundesregierung verwiesen. Zur Frage der Abgeordneten nach dem Anteil der Asyl- und Migrationspolitik als „Teilaspekt“ am Personalzuwachs im öffentlichen Dienst von 2015 bis heute nimmt die Bundesregierung Bezug auf ihre Antwort zu Frage 12 auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/6133 Stellung, nach der entsprechend der dort dargestellten Gründe bei Verwendung des Begriffes „öffentlicher Dienst“ wesentliche Teile einer Beantwortung durch die Bundesregierung entzogen sind.
In der Antwort schreibt die Bundesregierung weiter, einige Fragen ließen sich mit frei verfügbaren Informationen beantworten, sodass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des deutschen Bundestages sei, diese durch die Bundesregierung zusammenzutragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Mit einer Reihe von Tabellen wird die Entwicklung des Personalstands und der Personalkosten in den obersten Bundesbehörden, speziell der Bundesagentur für Arbeit und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, veranschaulicht.
Quelle: Bundestag