Bund: Bevorzugte Nutzung von Open Source Software

Mit dem OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) trat am 24.07.2024 auch eine Anpassung des E-Government-Gesetzes – EGovG in Kraft, welche die vorrangige Nutzung von Open Source Software in der Bundesverwaltung regelt. Die Bundesregierung erfüllt somit eine weitere Forderung aus dem Koalitionsvertrag 2021-2025 (Zitat: „Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt….“) und stärkt damit die Digitale Souveränität in der IT der Bundesverwaltung.

„Die Behörden des Bundes sollen offene Standards nutzen und bei neu anzuschaffender Software Open-Source-Software vorrangig vor solcher Software beschaffen, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt“ (§ 16a E-Government-Gesetz – EGovG).

Quelle: CIO Bund