Bund: Bevorzugte Nutzung von Open Source Software
Mit dem OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) trat am 24.07.2024 auch eine Anpassung des E-Government-Gesetzes – EGovG in Kraft, welche die vorrangige Nutzung von Open Source Software in der Bundesverwaltung regelt. Die Bundesregierung erfüllt somit eine weitere Forderung aus dem Koalitionsvertrag 2021-2025 (Zitat: „Entwicklungsaufträge werden in der Regel als Open Source beauftragt….“
) und stärkt damit die Digitale Souveränität in der IT der Bundesverwaltung.
„Die Behörden des Bundes sollen offene Standards nutzen und bei neu anzuschaffender Software Open-Source-Software vorrangig vor solcher Software beschaffen, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Verwendung, Weitergabe und Veränderung einschränkt“ (§ 16a E-Government-Gesetz – EGovG).
Quelle: CIO Bund