Bundeshaushalt 2025: Entwurf wurde Bundestag zugeleitet

Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf des Bundeshaushalts 2025 (20/12400) zugeleitet. Danach plant die Bundesregierung im kommenden Jahr Ausgaben in Höhe von 488,61 Milliarden Euro. Das sind rund 271 Millionen Euro weniger als im noch nicht beschlossenen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr vorgesehen. Ursprünglich waren für 2024 Ausgaben in Höhe von 476,8 Milliarden Euro beschlossen worden.

Der größte Einzelplan ist der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Mit 179,3 Milliarden Euro entsprechen die Ausgaben rund 37 Prozent des Gesamthaushalts. Es folgt der Verteidigungsetat (ohne Sondervermögen der Bundeswehr) mit Ausgaben in Höhe von 53,3 Milliarden Euro (rund elf Prozent des Gesamtetats, 2024: rund 52 Milliarden Euro) vor dem Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr mit Ausgaben in Höhe von 49,7 Milliarden Euro (rund zehn Prozent des Gesamtetats, 2024: rund 44,4 Milliarden Euro).

Die Nettokreditaufnahme soll im Jahr 2025 bei 51,3 Milliarden Euro liegen. Im Nachtragshaushalt 2024 sind 50,3 Milliarden Euro veranschlagt. Ursprünglich war für 2024 eine Nettokreditaufnahme von 39 Milliarden Euro eingeplant. Die für das Jahr 2025 vorgesehene Kreditaufnahme bewegt sich genau im Rahmen der Schuldenregel des Grundgesetzes.

Darüber hinaus sieht der Entwurf für die kommenden Haushaltsjahre Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 107,2 Milliarden Euro vor. Den größten Anteil daran haben der Verkehrsetat mit rund 29 Milliarden Euro und der Verteidigungsetat mit rund 25,6 Milliarden Euro.

Ausgaben:

Als Investitionen sind im Entwurf 81 Milliarden Euro ausgewiesen, 10,2 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr. Zu den Investitionen zählen unter anderem ein verzinsliches Darlehen „zum Aufbau eines Kapitalstocks zur Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung“ („Aktienrente“, 12,4 Milliarden Euro) sowie die geplante Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn AG (10,4 Milliarden Euro).

Für militärische Beschaffungen sind Ausgaben in Höhe von 15,6 Milliarden Euro veranschlagt, 375 Millionen Euro mehr als 2024. Darin sind die Ausgaben des Sondervermögens Bundeswehr nicht enthalten. Nach dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens sind für das Jahr 2025 Ausgaben für militärische Beschaffungen aus dem Sondervermögen in Höhe von 26,2 Milliarden Euro vorgesehen, 2,2 Milliarden Euro mehr als im laufenden Jahr.

Der überwiegende Teil der Ausgaben soll 2025 für Zuweisungen und Zuschüsse aufgewendet werden. Mit 308 Milliarden Euro liegt der Ansatz um 308 Millionen Euro unter dem Soll des laufenden Jahres. Die Personalausgaben sollen im kommenden Jahr 45,2 Milliarden Euro betragen, das sind 1,7 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Die sächlichen Verwaltungsausgaben liegen mit geplanten rund 26 Milliarden Euro um 1,6 Milliarden Euro über dem Soll für 2024. Für den Schuldendienst sind im Jahr 2025 Ausgaben in Höhe von 37,9 Milliarden Euro vorgesehen. Das sind rund 466 Millionen Euro mehr als im laufenden Jahr.

Die „Besonderen Finanzierungsausgaben“ sollen im Jahr 2025 -25,1 Milliarden Euro betragen, nach -10,8 Milliarden Euro im Jahr 2024. Dieser Betrag ergibt sich aus den Globalen Minderausgaben (GMA), die auf die Einzelpläne verteilt sind. Davon entfallen zwölf Milliarden Euro auf die sogenannte Bodensatz-GMA im Einzelplan 60.

Einnahmen:

Die Einnahmen neben der Nettokreditaufnahme speisen sich zum einen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben in Höhe von 388,4 Milliarden Euro (2024: 374,5 Milliarden Euro) und Verwaltungseinnahmen in Höhe von 29,9 Milliarden Euro (2024: 26,2 Milliarden Euro).

Die „Übrigen Einnahmen“ in Höhe von 71,2 Milliarden Euro beinhalten unter anderem die Nettokreditaufnahme. Darüber hinaus plant die Bundesregierung mit globalen Mehr- und Mindereinnahmen in Höhe von insgesamt 6,9 Milliarden Euro. So geht die Bundesregierung unter anderem davon aus, dass die finanziellen Auswirkungen der sogenannten Wachstumsinitiative und Einnahmeverbesserungen gegenüber der Steuerschätzung zu Mehreinnahmen in Höhe von 14,3 Milliarden Euro führen werden. Dem steht eine erwartete Globale Mindereinnahme von insgesamt 7,3 Milliarden Euro gegenüber.

Quelle: Bundestag