DUH: Nur vier Bundesländer verbieten die Beschaffung von Einweg-Produkte

Zwölf der sechzehn Bundesländer vermeiden in ihren Behörden nicht konsequent genug umwelt- und klimaschädliche Einweg-Produkte. Das zeigt eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Nur Berlin, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein verbieten über sogenannte Negativlisten den Kauf bestimmter Einweg-Produkte, darunter fast alle Getränke in Einweg-Plastikflaschen oder Getränkedosen, Wegwerfgeschirr und Kaffeekapselmaschinen. Auf Bundesebene gilt eine solche Regelung bereits seit Januar 2022 im Rahmen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima).

Die DUH fordert alle Landesregierungen auf, nachzuziehen und schnellstmöglich Einweg-Verbote für ihre öffentliche Beschaffung einzuführen.

Elena Schägg, stellvertretende Leiterin Kreislaufwirtschaft der DUH: „Die Bundesverwaltung möchte laut Klimaschutzgesetz bis 2030 klimaneutral werden. Deshalb hat sie unter anderem den Einkauf von klimaschädlichen Einweg-Produkten wie Wegwerf-Geschirr oder Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen für Getränke wie Wasser und Säfte in allen Bundesbehörden untersagt. Auf Ebene der deutschen Bundesländer stellen wir aber fest, dass Potenziale für eine klimafreundlichere Beschaffung ungenutzt bleiben. Zwar gibt es in einigen Bundesländern Bemühungen um Negativlisten, der Prozess geht aber im Schneckentempo voran. Nur vier Bundesländer setzen Einweg-Verbote über Negativlisten bereits um. Wir fordern alle Bundesländer auf, nachzuziehen und klimaschädliche Einweg-Produkte von den Einkaufslisten ihrer Ämter zu streichen. Insbesondere Behörden sollten beim Klimaschutz und der Vermeidung von Müll Vorbilder sein.“

Bereits 2022 hatte die DUH eine Umfrage zur umweltfreundlichen Beschaffung in den Bundesländern veröffentlicht. Im Vergleich dazu gibt es wesentliche Fortschritte bei fünf Bundesländern: Neben Berlin und Hamburg verbietet nun auch Niedersachsen Einweg-Produkte. Schleswig-Holstein steht vor der Fertigstellung eines Beschaffungsleitfadens, untersagt aber bereits jetzt zum Beispiel Wegwerfgeschirr auf Veranstaltungen oder Einzelportionsverpackungen für Zucker und Milch. In Thüringen und Bremen gibt es inzwischen konkrete Planungen zur Einführung von Negativlisten. Hessen ist immerhin von einer Verweigerungshaltung zur Prüfung einer entsprechenden Regelung übergegangen. Auch Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen prüfen die Option von Negativlisten. Besonders enttäuschend sind die Antworten aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt: Beide Bundesländer wollen sich nach wie vor nicht mit Negativlisten beschäftigen. Aus dem Saarland hat die DUH keine Antwort auf ihre Anfrage erhalten.

Die Übersicht „Bundesländer zu Einschränkungen der öffentlichen Beschaffung von Einweg-Produkten“ finden Sie auf der Internetseite der DUH, hier.

Quelle: Deutschen Umwelthilfe (DUH)