Schleswig-Holstein: Vereinfachtes Verfahren beim Kauf von Feuerwehrfahrzeugen
Kommunen und Feuerwehren in Schleswig-Holstein können sich für sechs Fahrzeugtypen nach schleswig-holsteinischem Standard an rechtssicheren Sammelbeschaffungen beteiligen. Interessensbekundungen sind ab sofort möglich. Das Interessenbekundungsverfahren läuft bis zum 31. Dezember 2024.
Kommunen und Feuerwehren in Schleswig-Holstein können sich an rechtssicheren Sammelbeschaffungen beteiligen für die Löschgruppenfahrzeuge 10 (LF10-SH) und 20 (LF20-SH), für die Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuge 10 (HLF10-SH) und 20 (HLF20-SH), für den Einsatzleitwagen 1 (ELW 1-SH) sowie für das Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W-SH) nach schleswig-holsteinischem Standard. Die Kosten für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses, für den Vergabeprozess und für die technische Fahrzeugabnahme trägt das Innenministerium. Fachpersonal unterstützt die Wehren bei der Abnahme der Autos.
Partner im Projekt sind die KUBUS GmbH und die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH). Die GMSH stellt mit ihrer Plattform www.e-vergabe-sh.de die Rechtssicherheit des Vergabeprozesses her. Die KUBUS GmbH ist verantwortlich für das Leistungsverzeichnis und begleitet die Feuerwehren technisch während der Projektphase. Unterstützt wird das Projekt auch von den kommunalen Landesverbänden und dem Landesfeuerwehrverband.
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Quelle: Landesportal Schleswig-Holstein