Kommunalfinanzierung: DLT fordert deutliche Erhöhung des Anteils der Kommunen an der Umsatzsteuer

Der Deutsche Landkreistag(DLT) hat anlässlich der Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages seine Forderung erneuert, den Städten, Landkreisen und Gemeinden einen deutlich größeren Anteil an der Umsatzsteuer zuzubilligen.

Der DLT gibt hierzu folgende Meldung raus:

Präsident Reinhard Sager sagte: „Die kommunale Finanzlage wird dramatischer. Für 2024 befürchten die Landkreise ein Rekorddefizit von 2,6 Mrd. €. Die Städte, Landkreise und Gemeinden erwarten insgesamt für das laufende Jahr ein Defizit von 13,2 Mrd. €. Und mit roten Zahlen im deutlich zweistelligen Milliardenbereich wird es weitergehen, stärken Bund und Länder nicht umgehend die Kommunalfinanzen in struktureller Weise. Hohe Personalausgaben, steigende Sachaufwände, ein üppiger Tarifabschluss und vor allem die Sozialausgaben sind die wesentlichen Kostentreiber.“ Sager konkretisierte die Forderung der Landkreise: „Der kommunale Anteil an der Umsatzsteuer muss sich von heute knapp 8,2 Mrd. € auf um die 17,5 Mrd. € erhöhen. Das wäre ein Befreiungsschlag, der dann zu Rückführungen zum Beispiel bei bestimmten Förderprogrammen führen könnte.“

2022 hätten die Landkreise insgesamt noch einen Überschuss von 600 Mio. € vorweisen können. „Aber schon 2023 hatten wir das drittschlechteste Ergebnis der Kreishaushalte seit 1992. Es fehlten zum Jahresende 1,83 Mrd. €. Für den notwendigen Haushaltsausgleich mussten die Landkreise bereits Rücklagen in Milliardenhöhe aufbrauchen, so dass auch der Druck auf die Kreisumlage zunehmen wird.“

Der Bund hingegen, so Sager weiter, rechne seine eigenen Haushaltszahlen und damit auch die Ausgaben der Landkreise und Städte als Träger von Sozialleistungen für die kommenden Jahre klein: „Das Bürgergeld ist ein Beispiel, bei dem absehbar ist, dass sich hier keine Milliardenbeträge einsparen lassen. Diese Hoffnung wurde bereits in den Vorjahren immer wieder enttäuscht. Jetzt damit zu kalkulieren, grenzt an unseriöse Haushaltsführung.“ Davon seien auch die Kommunen betroffen, die tatsächlich höheren als vom Bund angenommenen Ausgaben entgegensähen.

Generell bestehe ein gravierendes strukturelles Ungleichgewicht zwischen der Aufgaben- und Ausgabenlast der kommunalen Ebene an den gesamtstaatlichen Aufgaben, die 25 % beträgt, und dem Anteil der Städte, Landkreise und Gemeinden am Steueraufkommen von lediglich 14 %. „Diese Lücke muss geschlossen werden.“

Es könne laut Sager nicht angehen, dass Bund und Länder darauf verweisen, sie seien an die Schuldenbremse gebunden: „Die Schuldenbremse ist richtig und wichtig. Aber dadurch, dass die kommunale Ebene nicht einbezogen ist, drücken die Länder Belastungen direkt oder indirekt auf Landkreise, Städte und Gemeinden weg. Und zwar entgegen ihrer verfassungsrechtlichen Ausgleichsverpflichtung. Wenn die Länder die kommunalen Aufgaben selbst wahrnehmen würden, wären sie schließlich auch an die Schuldenbremse gebunden – insofern kann das kein Argument sein. Konkret bedeutet das, dass die Länder den Anspruch insbesondere auf finanzielle Mindestausstattung erfüllen müssen. Das gehört zur verfassungsrechtlichen Garantie kommunaler Selbstverwaltung.“

Dies sei auch folgerichtig, da ohne eine aufgabenbezogene Unterlegung des Selbstverwaltungsrechts mit Finanzmitteln die tatsächlichen kommunalen Handlungsmöglichkeiten immer mehr schwinden und eine Schuldenspirale droht. „Deshalb unterstützen wir nachdrücklich die Verfahren des Landkreises Kaiserslautern und der Stadt Pirmasens beim Bundesverfassungsgericht. Die Frage der finanziellen Mindestausstattung der Kommunen hat grundsätzliche Bedeutung für die gesamte kommunale Ebene in Deutschland. Wir erwarten von Karlsruhe klare Aussagen zu diesem Fundament kommunaler Selbstverwaltung, dem sich dann die Landesregierungen nicht mehr entziehen können.“

Auch unterstütze der Deutsche Landkreistag die Absicht des Landkreises Mansfeld-Südharz und des Salzlandkreises, vor dem Bundesverfassungsgericht die Frage klären zu lassen, ob der grundgesetzliche Schutz der kommunalen Mindestausstattung – so das Bundesverwaltungsgericht zur Kreisumlage – absolut gilt oder ein Leistungsfähigkeitsvorbehalt des jeweiligen Landes greift. „Erkennt das Bundesverfassungsgericht die kommunale Finanzausstattung als absolut geschützt an, ist dies selbstverständlich auch von den Ländern gegenüber den Landkreisen zu beachten.“

Die kommunalen Spitzenverbände stellten Jahr für Jahr fest, dass das Geld in den Kommunen nicht reiche. „Und was für eine politische Schlussfolgerung wird daraus vor allem in Berlin gezogen? Keine. Stattdessen gibt es ‚interessante‘ Konferenzen des Bundesfinanzministeriums und mit dem Altschuldenbeschluss des SPD-Präsidiums eine Forderung, die nicht nur ausschließlich wenigen zugutekäme, sondern auch keine strukturelle Verbesserung wäre.“

Deshalb fordert der Deutsche Landkreistag eine deutliche Erhöhung des Anteils der Kommunen an der Umsatzsteuer. „Damit wären Mehreinnahmen von 9,3 Mrd. € verbunden, wobei im Zuge dessen auch Förderprogramme zurückgeführt werden könnten. Diesen Mehrbetrag sollte man nicht wie üblich wirtschaftskraftbezogen im Bundesgebiet verteilen, sondern nach Einwohnern. Das wäre eine gute strukturelle Weiterentwicklung im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse.“

Gerade die Kreishaushalte seien alles andere als krisenfest, sie hätten keine eigenen Steuereinnahmen und seien bei der Erhebung der Kreisumlage durch ein Rücksichtnahmegebot gegenüber den Gemeinden begrenzt. „Um dieses Dilemma aufzulösen, unterstützt der Deutsche Landkreistag auch den Gang von Landkreisen vor das Bundesverfassungsgericht“, so Sager abschließend.

Quelle: Deutscher Landkreistag