BMWK – Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts

200 Vorschläge zur Reform des Vergaberechts hat das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur seinem Vergabetransformationspaket angekündigt, das an die Bundesressorts zur Abstimmung versandt wurde (s. ). Die Entwürfe finden Sie jetzt in der Bibliothek des Deutschen Vergabenetzwerks, die für alle Mitglieder des Netzwerks zur Verfügung steht.

Das Vergabetransformationspaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz liegt als Referentenentwurf mit Stand: 30.09.2024 vor. Es setzt sich aus den folgende Dokumenten zusammen:

  • Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG)
  • Synopse zum Vergaberechtstransformationsgesetz (VergRTransfG)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener Kriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (AVV Sozial und umweltbezogen nachhaltige Beschaffung)
  • Unterschwellenvergabeordnung (UVgO).

Erklärtes Ziel ist es, das Vergaberecht angesichts seiner bisherigen hohen Komplexität zu vereinfachen.

Folgende Maßnahmen im Vergabetransformationspaket sind laut Referentenentwurf hervorzuheben:

1. Maßnahmen zur Vereinfachung und zum Abbau von Bürokratie

2. Maßnahmen zur Beschleunigung und Digitalisierung

3. Maßnahmen für den Mittelstand und zur Stärkung von Start-ups und Innovation in der öffentlichen Beschaffung (über den Abbau von Bürokratie hinaus)

4. Maßnahmen im Sinne einer sozial und umweltbezogen nachhaltigen Beschaffung

5. Sonstige Maßnahmen, etwa zur Stärkung der europäischen Souveränität sowie regionaler Märkte

Insgesamt fallen hierunter in etwa:

  • „Flexibilisierung des Losgrundsatzes mit Augenmaß (§ 97 GWB; § 22 UVgO)“
  • „Vereinfachungen in der Leistungsbeschreibung (§ 121 GWB, § 23 UVgO)“
  • „Keine Eignungsprüfung, wenn Eignung innerhalb des vorangegangenen Jahres bei vergleichbaren Aufträgen festgestellt wurde (§ 35 UVgO)“
  • „Höhere EU-Schwellenwerte für Bundesoberbehörden (§ 106 GWB)“
  • „Weitergehende Nutzung von Verlinkungen in elektronischen Bekanntmachungen und von E-Mail in Vergabeverfahren (§ 122 GWB; § 7 UVgO)“
  • „Vornehmlich digitale Durchführung der Markterkundung (§ 28 VgV, § 20 UVgO)“
  • „Neue Möglichkeit der Direktauftragsvergabe bis 100.000 Euro für Innovation (§ 14b UVgO)“
  • „„Negativliste“ mit Gegenständen, die nicht beschafft werden dürfen“
  • „Berücksichtigungsmöglichkeit regionaler Aspekte bei öffentlichen Aufträgen im Bereich der Gemeinschaftsverpflegung (§ 2 UVgO etc.)“

Die Entwürfe zum Vergabetransformationspaket der Bundesregierung finden Sie Sie in der Bibliothek des Deutschen Vergabenetzwerks, die für alle Mitglieder des Netzwerks zur Verfügung steht. Sie sind noch kein Mitglied? Zur kostenlosen Mitgliedschaft geht es hier. Es handelt sich nicht um finale Dokumente, sondern um Abstimmungsunterlagen noch vor der öffentlichen Verbändebeteiligung. Die Maßnahmen können sich daher noch ändern.